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Einige Eltern in Stahnsdorf müssen Tausende Euro für die Kita nachzahlen.

© Arno Burgi/dpa

Stahnsdorf: Vergessliche Eltern zahlen den Kita-Höchstbetrag

Eltern in Stahnsdorf sollten sich ranhalten: Wenn sie nicht rechtzeitig ihren Einkommensnachweis vorlegen, müssen sie den Höchstbetrag für die Kita zahlen - auch rückwirkend. 

Stahnsdorf – Einige Stahnsdorfer Eltern sehen sich zurzeit offenbar teils drastischer Nachforderungen bei Kita-Beiträgen gegenüber. Wie aus einer Anfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Heiko Spleet hervorgeht, sollen in Einzelfällen Beiträge rückwirkend für bis zu zehn Jahre gefordert worden sein. Von mehreren Tausend Euro ist die Rede. Spleet hatte sich an die Gemeindeverwaltung Stahnsdorf gewandt, nachdem ihm von diesen Fällen berichtet worden war. Er wollte wissen, wie groß das Problem ist. Eine zufriedenstellende Antwort erhielt er seinen Angaben nach bisher aber noch nicht. "Insbesondere ist nicht beantwortet, ob und wie viele Klagen und Widersprüche es gibt", erklärte er den PNN. Er wolle seine Anfrage nun noch einmal konkretisieren, sagte er.

Eltern zeigen Einkommensnachweise zu spät

Nach Angaben der Gemeinde hängen Nachforderungen in der Regel mit verspäteter Vorlage von Einkommensnachweisen der Eltern zusammen. Gemäß der geltenden Kita-Satzung würden die Elternbeiträge zunächst auf Grundlage des zu erwartenden Einkommens festgesetzt. Hierbei handelt es sich um einen vorläufigen Betrag. Etwa in der zweiten Jahreshälfte würden alle Eltern ein standardisiertes Schreiben erhalten, indem sie aufgerufen werden, den Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorjahr einzureichen. An diesem würde dann der tatsächlich zu entrichtende Betrag bemessen, erklärte Gemeindesprecher Stephan Reitzig den PNN. Kommen sie dem nicht nach, ergeht eine erneute Aufforderung. Als letztes Mittel werde schließlich der Höchstbetrag festgesetzt. In der Regel reagierten die meisten Eltern dann. 

Jährlich müssen über 1000 Bescheide erlassen werden

Zurzeit verwalte die Gemeinde mehr als 1000 Verträge für die Kinderbetreuung, für die sie entsprechende Bescheide zu erstellen hat. Wie viele Eltern ihre Einkommenssteuerbescheide zunächst nicht fristgerecht einreichen oder Widerspruch einlegen, darüber werde dem Gemeindesprecher zufolge aber keine Statistik geführt. Die Zahl der aus strittigen Festsetzungen resultierenden Klagen sei aber gering, erklärte er. Seitens der Gemeinde würden bestandkräftige Bescheide selbst vollstreckt.

Insbesondere bei Selbständigen könne es vorkommen, dass Rückforderungen auflaufen, weil diese teils erst nach Jahren den Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt erhielten. Zulässig sei eine rückwirkende Festsetzung jedoch lediglich für bis zu vier Jahre. Dass Beiträge bis zu 10 Jahre rückwirkend erhoben und nachgefordert werden, sei rechtlich nicht möglich und werde nach Gemeindeangaben auch nicht praktiziert, hieß es.

Keine Nachforderungen in Teltow

Auch in den anderen Kommunen sei die Problematik bekannt. Sie sei aber auch dort nicht akut. Gäbe es Änderungen, müssten Beiträge angepasst werden – in beide Richtungen, erklärte etwa Kleinmachnows Gemeindesprecherin Martina Bellack. Wie oft dies vorkommt, konnte aber auch sie nicht sagen. Es handele sich um einen normalen Verwaltungsvorgang, der auch in Kleinmachnow nicht statistisch erfasst werde, erklärte sie. In Teltow würden in der Regel keine Nachforderungen erhoben, sagte Solveig Haller, Leiterin des Kita-Eigenbetriebs "Menschenskinder" den PNN. Hier würden die Beiträge auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheids für das Folgejahr berechnet, erklärte sie. Die Beitragsordnung lässt die Möglichkeit der Rückverrechnung aber auch in Teltow zu. So seien etwa Einkommensveränderungen von mehr als zehn Prozent auch im laufenden Jahr unverzüglich anzugeben. Geschieht dies nicht, könnten Nachzahlungen erhoben werden, heißt es.

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