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Um die Kleingartensparte Baumgartenbrück in Werder gibt es seit Jahren Streit.

© Andreas Klaer

Sparte Baumgartenbrück in Werder: Streit um Kleingärten vor Gericht

Vor dem Potsdamer Amtsgericht wurde verhandelt, ob Werderaner Kleingärtnern der Zugang zu Wasser und Strom blockiert werden darf. Ihnen droht der Abriss ihrer Leitungen - auf eigene Kosten.

Werder (Havel)/Potsdam - Der Streit um die Kleingartenanlage Baumgartenbrück in Werder ist nun erstmals vor Gericht gelandet. Der Kleingartenverein hat gegen den Besitzer einiger Teilstücke der Fläche am Schwielowsee geklagt. Am Dienstag fand die Verhandlung am Potsdamer Amtsgericht statt. Gestritten wird um die Nutzung der Strom- und Wasseranschlüsse. Die Kleingärtner haben diese vor fünf Jahren für 80.000 Euro verlegt. Heiko Herrmann, der die Fläche 2017 gekauft und Teile davon seither weiterverkauft hat, verwehrt den Gärtnern seit 2018 den Zugang zu den Leitungen.

Entschieden hat Richterin Elke Schulte-Homann noch nicht, doch sie machte den Gärtnern wenig Hoffnung. Sie sehe nicht, so Schulte-Homann, woraus sich eine Verpflichtung des Besitzers ergeben solle, die Leitungen auf seinem Grundstück zu dulden. Denn zwischen beiden Parteien bestehe kein Pachtverhältnis. Einzige Möglichkeit wäre, wenn im Rahmen des Kaufs vom Vorbesitzer auch eine Vereinbarung dazu getroffen wurde. 

Protest aus dem Publikum

Herrmanns Anwalt Michael Franz machte deutlich, der Verein müsse möglicherweise die Leitungen auf eigene Kosten wieder herausreißen lassen. Dazu fragte die Richterin allerdings, welches Interesse Herrmann daran habe, die Leitungen zu entfernen. Schließlich nutzt er diese selbst. Herrmann verwies darauf, die Leitungen seien nicht fachgerecht verlegt worden. Daraufhin kam aus dem Publikum – die Kleingärtner waren zahlreich vertreten – protestierendes Gemurmel. Der Vereinsvorsitzende Michael Riedel betonte, die Leitungen seien von professionellen Firmen gelegt worden.

Räumungsklage soll im März entschieden werden

Wie berichtet gibt es einen komplexen Streit um die Anlage. Kernfrage ist, ob die Gärten wirklich Kleingärten sind oder nicht. Der Verein hatte im Jahr 2000 eine schriftliche Vereinbarung mit dem damaligen Eigentümer und dem Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) getroffen. Dieser zufolge können die Nutzer gegen eine jährliche Gebühr entgegen des Bundeskleingartengesetzes in den Lauben übernachten und kein oder kaum Obst und Gemüse anbauen. 

Der Besitzer, zunächst Herrmann, nun nach dem Verkauf Marko Naumann, bestreitet das Bestehen eines gültigen Pachtverhältnisses und verweigert den Gärtnern den Zugang zu ihren Parzellen. Möglicherweise, das betonte auch die Richterin, muss der Streit um die Leitungen gar nicht zu Ende ausgefochten werden. Denn parallel läuft ein zweites, wichtigeres Verfahren: Der aktuelle Besitzer der Parzellen, Marko Naumann, hat eine Räumungsklage eingereicht. Über sie soll im März entschieden werden.

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