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Schwielowsee: Eltern vor Gericht erfolgreich im Kita-Streit

Die Gemeinde Schwielowsee durfte die Betreuung in der Wunscheinrichtung nicht verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Schwielowsee - Die Gemeinde Schwielowsee hat in einem Rechtsstreit wegen der Bereitstellung von Kitaplätzen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Niederlage erlitten. Das wurde am Montagabend während der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schulen, Soziales und Sport bekannt. Der Ausschuss beschäftigte sich unter anderem mit einem Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD, und einer Gemeindevertreterin des Bürger Bündnisses Schwielowsee (BBS). Der Antrag forderte die Verwaltung dazu auf, alles „im Rahmen ihrer Kapazität“ zu tun, um Krippenplätze in den von den Eltern gewünschten Einrichtungen bereitzustellen. Außerdem solle sichergestellt werden, dass die Eingewöhnung der Kinder „bei Ende der individuellen Elternzeit abgeschlossen ist“.

Im konkreten Fall hatte eine Familie aus dem Ortsteil Caputh im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung an die Gemeinde beim Verwaltungsgericht beantragt. Hintergrund: Der im Juli 2016 geborene Sohn der Familie sollte am 1. August in der Kita „Schwielowsee“ in Caputh unterkommen. Freie Plätze gab es zum gewünschten Zeitpunkt zwar. Doch ergab sich aus dem pädagogischen Konzept der Kita, dass nur ein Kind pro Woche eingewöhnt, also mithilfe der Eltern in das neue Umfeld eingeführt werden konnte. Der Termin für den Beginn der Eingewöhnung wurde von der Kita auf den 18. September gelegt.

Die angebotene Alternative war für die Familie inakzeptabel

Dieser Zeitpunkt war für die Familie aufgrund der endenden Elternzeit des Vaters aber inakzeptabel. Als Alternative wurde ihnen ein Platz in der acht Kilometer entfernten Kita Birkenhain in Ferch zum gewünschten Zeitpunkt angeboten. Das hätte aber bei einem späteren Wechsel in die Caputher Kita trotzdem eine weitere Eingewöhnung bedeutet.

Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied nun zugunsten der Familie. Die Gemeinde in Person von Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) legte daraufhin Beschwerde beim OVG ein. Doch auch die Richter in Berlin entschieden Ende August zugunsten der Familie. Die hatte sich inzwischen an die Gemeindevertreter gewandt, als auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts die Situation sich nicht entscheidend geändert hatte.

Die Gemeinde hat Widerspruch eingelegt

Die Gemeinde will die Sache offensichtlich nicht auf sich beruhen lassen. Sie hat Widerspruch eingelegt, sodass es jetzt wohl zu einem Hauptverfahren kommt. Die Entscheidung solcher Fälle dauert erfahrungsgemäß allerdings mehrere Jahre. Bis dahin gilt der aktuelle Beschluss. Bürgermeistern Kirsten Hoppe wollte trotzdem nichts zum „laufenden Verfahren“ sagen. Sie sprach am Montagabend aber von einer „Einmischung des Gerichts in die Personalangelegenheiten der Gemeinde“, die sie so noch nicht erlebt habe, so Hoppe. Man werde alles dransetzen, damit es einen solchen Fall nicht noch einmal gebe. Hoppe nannte den Rechtsstreit einen Einzelfall. Die Gemeinde erfülle bereits jetzt ihren gesetzlichen Auftrag zur Kinderbetreuung. Der genannte Antrag wurde vom Ausschuss abgelehnt.

Der Potsdamer Anwalt Jens Robbert, der die Familie in dem Rechtsstreit vertritt, spricht von einem wegweisenden Beschluss des OVG. Es gehe darum, welche Argumente eine Gemeinde vorbringen müsse, um den gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Kitaplatz ablehnen zu können. Der jetzige Beschluss lege fest, dass die Gemeinde in so einem Fall die Situation in der Kita offenlegen müsse, ebenso die Kriterien für die Auswahl der aufgenommenen Kinder. Hinter dem Recht des Kindes auf einen Betreuungsplatz müssen im Zweifelsfall Betreuungskonzepte zurückstehen.

Die Eingewöhnung des Kindes in der Kita läuft unterdessen gut. Die Familie zeigt sich trotzdem enttäuscht, dass es trotz Rechtsprechung offenbar keine Einsicht gibt.

Martin Anton

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