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Wirtschaftskrimi mit Fortsetzung. Parallel zum Gerichtsstreit zwischen der DKB und Brandenburgs Investitionsbank ILB läuft das Berufungsverfahren zum Urteil wegen Subventionsbetrug beim Bau des Resort Schwielowsee weiter.

© Patrick Pleul/dpa

Resort Schwielowsee: Hilperts Hausbank DKB soll Brandenburgs ILB neun Millionen zahlen

Werder (Havel) - Im Betrugsfall um das Resort Schwielowsee des Ex-Hoteliers Axel Hilpert prozessieren nun öffentliche Banken Brandenburgs und Bayerns um Millionen. Es ist eine weitere Facette in diesem Wirtschaftskrimi, in dem beide Seiten nicht gut aussehen: Das Resort war allein aus Krediten der Deutschen Kreditbank (DKB) als Hausbank Hilperts finanziert worden, eine hundertprozentige Tochter der bayerischen Landesbank.

Werder (Havel) - Im Betrugsfall um das Resort Schwielowsee des Ex-Hoteliers Axel Hilpert prozessieren nun öffentliche Banken Brandenburgs und Bayerns um Millionen. Es ist eine weitere Facette in diesem Wirtschaftskrimi, in dem beide Seiten nicht gut aussehen: Das Resort war allein aus Krediten der Deutschen Kreditbank (DKB) als Hausbank Hilperts finanziert worden, eine hundertprozentige Tochter der bayerischen Landesbank. Und aus 9,2 Millionen Euro Fördermitteln, die Brandenburgs Investitionsbank (ILB) bewilligte. Hilpert hatte es geschafft, die mondäne Hotelanlage im Florida-Stil ohne eigenes Geld zu errichten. Die ILB sieht sich dabei nicht nur von Hilpert, sondern auch von der DKB getäuscht – und bekam jetzt Recht. In einer Schadensersatzklage gegen Hilperts Hausbank kann die ILB, selbst gerade im Skandal um die Pleiteförderung des Pflasterwerk HBS in Luckenwalde unter Druck, jetzt aber zumindest in erster Instanz triumphieren. Die Zivilkammer 33 des Landgerichtes Berlin hat die DKB verurteilt, an die ILB 9,2 Millionen Euro zu zahlen. Das wäre die gesamte Höhe der 2003 bewilligten Fördermittel. Allerdings ist das Urteil, am 22. Dezember 2016 verkündet, nicht rechtskräftig. Und die DKB geht in Berufung.

Das den PNN vorliegende 33-Seiten-Urteil (Az.: 33 O 524/14) ist in jeder Hinsicht brisant. Nicht nur, weil es um viel Geld geht. „Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9 206 000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. März 2015 zu zahlen.“ Die Berliner Richter haben Hilperts Firmenkonstruktion und die Finanzierung des Resorts Schwielowsee en détail unter die Lupe genommen, um die Rolle der DKB zu klären. Und deren Geschäftsgebaren gegenüber Brandenburgs Investitionsbank in dem Fall, so das Urteil, war unseriös. Nach den „Entscheidungsgründen“ des Urteils hat die DKB mit Falschangaben Hilpert geholfen, die ILB zur Zahlung von Fördermillionen für das Resort zu bewegen. Dabei hat die DKB, so das Urteil, gegen Pflichten und Verträge verstoßen. „Die Beklagte hat durch die gegebene fehlerhafte Auskunft ihre berufliche („professionelle“) Sorgfaltspflicht verletzt, die es gebietet, stets (...) die vom Kreditwesen erwarteten beruflichen Standards einzuhalten.“ Im Kern geht es darum, dass die DKB gegenüber der ILB damals wider besseres Wissen und das mehrfach erklärte, dass Hilpert Eigenkapital für das Projekt hat. Und das war nach einer Auflage des Förderausschusses des Landes Brandenburg eine Bedingung, ohne die keine Fördermittel für das Resort geflossen wären. In Wirklichkeit erwirtschaftete Hilpert das Geld erst später aus den künstlich aufgeblähten Kosten, die eine höhere Förderung zur Folge hatten. Die Berliner Richter sehen im Urteil die ILB als Geschädigte.

„Denn die Klägerin hätte die Zuwendung nicht ausgezahlt, wenn die Beklagte diese Bestätigung nicht abgegeben hätte“, heißt es. Die ILB sei auf die Erklärung der DKB als Hausbank angewiesen gewesen. Es sei nach gängiger Rechtsprechung „anerkannt, dass ein Kreditinstitut, das einem Kunden durch Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet, Dritte ... zu einer Vermögensdisposition zu veranlassen, wegen schuldhafter Erteilung einer falschen Auskunft auf Schadensersatz haftet“. Und die „Gesamtumstände“ lassen auch den Rückschluss zu, dass den DKB-Mitarbeitern „bewusst war“, dass die Erklärungen „von ausschlaggebender Bedeutung“ für die Auszahlung der Zuwendungen sein würden. Auch: „Die im Rahmen der Mittelabrufe abgegebenen Bestätigungen waren objektiv falsch.“

Das Schadensersatz-Verfahren fand parallel zum noch laufenden Strafprozess in Frankfurt (Oder) statt, einem Berufungsverfahren, nachdem Hilpert in erster Instanz vom Potsdamer Landgericht 2012 wegen Subventionsbetruges zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, was der Bundesgerichtshof teilweise aufhob. Die Frankfurter Richter müssen klären, wie viel er von den 9,2 Millionen Euro Fördermitteln betrügerisch abgezweigt hat. Hilpert selbst hatte dort zuletzt erklärt, dass auch die ILB von Beginn alles über die Konstruktion und Finanzierung seines Vorhabens wusste. Fortsetzung folgt.

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