zum Hauptinhalt
Streitfall. Noch stehen die Radwegschilder am Zehlendorfer Damm. Nach dem OVG-Urteil will die Gemeinde die Radler künftig nur noch auf der Straße fahren lassen. Der ADFC will aber eine Wahlfreiheit.

© Manfred Thomas

Radwegestreit in Kleinmachnow: Noch keine freie Fahrt

Der Streit um die Radwegpflicht in Kleinmachnow geht weiter. Radfahrer warten auf die Umsetzung des OVG-Urteils.

Kleinmachnow - Vor vier Monaten urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Streit um den Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow, dass Radfahrer dort künftig nicht mehr auf den begleitenden Geh- und Radweg gezwungen werden dürfen und die durch Verkehrsschilder angeordnete Benutzungspflicht aufgehoben wird. Noch aber warten Kläger und Radfahrer darauf, dass das Urteil umgesetzt wird. Nach Angaben des Landkreises Potsdam-Mittelmark müsse zunächst noch die Ampelschaltung angepasst werden, die bisher ausschließlich auf den Autoverkehr ausgerichtet sei. Derzeit würden die verkehrstechnischen Unterlagen erarbeitet, so Landkreissprecher Kai-Uwe Schwinzert gegenüber den PNN. Ist die Ampel nachjustiert, werden die Schilder abmontiert, erklärte er.

Eine Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn, wie vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) angestrebt, werde es wohl aber nicht geben. Aus Sicht der Verkehrsbehörde sei es künftig nicht mehr zulässig, Radfahrer auf einem Geh- und Radweg zu führen, der nicht breiter als zwei Meter ist, so der Kleinmachnower Peter Weis, der zuvor neun Jahre lang für die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radwegs entlang der Berlin und Stahnsdorf verbindenden Landesstraße gekämpft hatte. „Dies hat zur Folge, dass Radfahrer dort generell auf die Fahrbahn verwiesen werden“, sagte er. Der Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Kleinmachnow zeigte sich entsprechend enttäuscht. Der Landkreis sei Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune des Landes, lebe dies aber nicht, kritisierte Weis.

Auch habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg über den Streitfall Zehlendorfer Damm hinaus bislang noch nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Zwar hätte es im April infolge des Urteils ein Zusammentreffen zwischen Gemeinde, Verkehrsbehörden und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub gegeben. Jedoch sei dort deutlich geworden, dass der Kreis die Entscheidung zum Zehlendorfer Damm als Einzelfall betrachtet, so Peter Weis. Der passionierte Radler fordert, auch im weiteren Verlauf der Landestraße in Stahnsdorf die Benutzungspflicht aufzuheben. Bei dem Urteil handele es sich um eine generelle Entscheidung, die sich auf bestimmte Kriterien zur Anordnung der Benutzungspflicht von Radwegen beziehe und sei auch auf den Knotenpunkt Stahnsdorfer Hof und weiterführend auf die Stahnsdorfer Lindenstraße anzuwenden, sagte er.

So hatte sich das Gericht unter anderem auf die ERA 2010 bezogen, ein technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Danach seien sowohl der Zehlendorfer Damm als auch die Lindenstraße aufgrund der Gegebenheiten und Verkehrsbelastung vor Ort einer Kategorie zuzuordnen, für die eine Benutzungspflicht des Radwegs nicht empfohlen werde. Zudem sei es widersinnig, Radfahrer in Richtung Stahnsdorfer Hof entlang der Lindenstraße auf den Radweg zu zwingen, sie in entgegengesetzter Richtung aber auf der Straße zu führen, weil es dort gar keinen Radweg gibt, so Weis. In der Frage der Benutzungspflicht des Radwegs in der Stahnsdorfer Lindenstraße sei derzeit beim Verwaltungsgericht Potsdam eine Klage eines Berliner Rennradfahrers anhängig. Es sei jedoch geboten, dass der Landkreis das Verfahren durch einseitige Erklärung beende, meint Weis.

Dieser lehnt das aber ab. Beim Stahnsdorfer Hof würde es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln, argumentiert der Kreis. Nach Ansicht der Verkehrsbehörde seien die örtlichen Gegebenheiten nicht geeignet, den Radverkehr vollständig auf der Straße zu führen, sagte Landkreissprecher Kai-Uwe Schwinzert den PNN. Darüber hinaus würde die Argumentation des Oberverwaltungsgerichtes aber in die Überlegungen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises einbezogen, erklärte er. Auch würden bisher erteilte Anordnungen von Radweg-Benutzungspflichten im Kreis regelmäßig überprüft. Solveig Schuster

Zur Startseite