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Michendorfs Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) steht in der Kritik.

© Andreas Klaer

Kritik an Bürgermeister: Michendorfs Gewog-Beitritt erneut bestätigt

Das Verhalten von Michendorfs Bürgermeister Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) im Hinblick auf den Gewog-Beitritt kommt in der Gemeinde nicht gut an. Es hagelt Kritik.

Von Enrico Bellin

Michendorf - Die Michendorfer Gemeindevertreter haben in einer Sondersitzung am Montagabend erneut mit nur einer Stimme Mehrheit die Beteiligung an der Wohnungsgesellschaft Gewog beschlossen. Gleichzeitig wurde anerkannt, dass das zweite Bürgerbegehren gegen den Anschluss an die Gewog 1950 gültige Unterschriften erhalten und so das nötige Quorum erreicht hat. Auch wurde Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) auf Antrag der SPD eine Missbilligung mit einer Stimme Mehrheit dafür ausgesprochen, dass er den Vertrag mit der Gewog wie berichtet am 14. Dezember unterschrieben hat. Rechtliche Folgen hat diese Missbilligung nicht, sie zeigt aber die gereizte Stimmung in der Gemeindevertretung.

Wie berichtet diskutiert Michendorf seit 2016 darüber, ob die 71 gemeindeeigenen Wohnungen nach einem Betrugsfall beim damaligen Hausverwalter SRS an die Gewog, die bisher den Kommunen Kleinmachnow und Nuthetal gehört, übertragen werden sollen. Michendorf würde dann Anteile an der Gewog erhalten. Ein erstes Bürgerbegehren dazu ist an einer fehlenden Stimme gescheitert. Mit einer Stimme Mehrheit haben die Gemeindevertreter anschließend für den Anschluss an die Gewog gestimmt. Gleichzeitig hatte Reinhard Mirbach in einer Sitzung am 5. November erklärt, „keine Nägel mit Köpfen“ machen zu wollen. Das wurde unter anderem bei den Vertretern von SPD, Grünen, Linken und FDP so verstanden, dass Mirbach auch das zweite Bürgerbegehren abwarten will, ehe er den Vertrag mit der Gewog unterschreibt.

Kritik an Unterschrift

Mirbach verteidigte seine trotzdem erteilte Unterschrift am Montag: Formalrechtlich hätten alle Voraussetzungen dafür vorgelegen. Das zweite Bürgerbegehren, dass nun von der Kommunalaufsicht geprüft wird, habe keine aufschiebenede Wirkung gehabt. „Neue inhaltliche Argumente wurden nicht vorgetragen“, so Mirbach. Er habe nie zugesagt, das zweite Bürgerbegehren abzuwarten.

Mehrere Gemeindevertreter kritisierten, Mirbach hätte sie zumindest von seiner Absicht, den Vertrag zu unterschreiben, informieren müssen. Auch seien Änderungswünsche der Lokalpolitiker von der Gewog nicht übernommen worden, sodass ohnehin noch einmal über die Beteiligung an der Gewog hätte abgestimmt werden müssen.

Die SPD-Fraktion warb sogar dafür, das gesamte Verfahren zur Wohnungsverwaltung noch einmal aufzurollen. „Das heißt nicht, dass es keinen Anschluss geben wird. Wir müssen aber eine Lösung finden, die auch die 1950 Michendorfer, die gültige Stimmen abgegeben haben, überzeugt“, so Volker-Gerd Westphal, Vorsitzender der Fraktion SPD/Linke. Der Antrag wurde aber mit 13 zu acht Stimmen abgelehnt.

Vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht ist wie berichtet noch ein Eilantrag der Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens anhängig, um weitere Schritte des Bürgermeisters zu verhindern. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts darf der Bürgermeister in der Sache keine weiteren Entscheidungen treffen. Sollte die Kommunalaufsicht das zweite Bürgerbegehren für zulässig erklären, könnte es zu einem Bürgerentscheid kommen, in dem der Anschluss an die Gewog rückgängig gemacht wird.

Einen fraktionsübergreifenden Antrag, wonach die bisherige Unterschrift Mirbachs unter den Gewog-Vertrag für nicht bindend erklärt worden wäre, fand am Montag keine Mehrheit. Volker Wiedersberg (Grüne) hatte den Antrag damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift auch bei der Gewog bekannt war, dass es ein zweites Bürgerbegehren gibt, das Unternehmen also nicht von einer verbindlichen Zusage ausgehen konnte.

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