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Kommunalwahl 2019: Albers fordert Änderung des Wahlrechts

Hauptamtliche Bürgermeister dürfen bei der Kommunalwahl zwar kandidieren, ihr Mandat im Kreistag aber nicht antreten. Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers würde das gerne ändern.

Stahnsdorf - Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) fordert eine Änderung des Kommunalwahlrechts in Brandenburg. Hauptamtlichen Bürgermeistern müsse es erlaubt werden, ein Mandat im Kreistag annehmen zu können, sagte Albers am Dienstag bei einer Pressekonferenz der Freien Wähler im Potsdamer Landtag. Albers tritt bei der Kommunalwahl auf Listenplatz 1 für die Freien Wähler in der Region Stahnsdorf/Michendorf/Seddiner See an. Dass er sein Mandat dann nicht annehmen könne, finde er „ungerecht“. Was im Kreistag entschieden werde, berühre seine Gemeinde unmittelbar. „Den Bürgermeistern fehlt so eine Kontroll- und Mitsprachemöglichkeit“, sagte Albers. Den Amtskollegen in Teltow und Kleinmachnow gehe es genauso. Bürgermeister müssten ihre Stimme im Kreistag erheben dürfen, wie es in anderen Bundesländern längst möglich sei.

Laut Brandenburger Kommunalwahlrecht dürfen Mandatsträger zwar kandidieren, ihr Mandat im Kreistag aber nicht antreten. Er kandidiere trotzdem, um die Debatte über eine Änderung des Wahlrechts anzustoßen, so Albers. Die Kommunalwahl in Brandenburg findet bereits am 26. Mai statt. Es sei dennoch möglich, dass der Landtag noch eine Wahlrechtsänderung auf den Weg bringe, die greife, erklärte der Landtagsabgeordnete Péter Vida von den Freien Wählern. Das Kommunalwahlrecht sehe nämlich vor, dass Bürgermeister erst vier Monate nach der Wahl ihr Kreistagsmandat niederlegen müssen.

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