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Kinofreikarten für "richtige" Stimme: Landeswahlleiter rügt Kleinmachnower Kammerspiele

Die Kleinmachnower Kammerspiele wollten am Sonntag Freikarten an Wähler verteilen, die den Parteien ihre Stimme geben, "die sich für Kulturfreiheit einsetzen". Das ging nach hinten los.

Von Enrico Bellin

Kleinmachnow - In den Kleinmachnower Kammerspielen dürfen am Sonntag keine Kinofreikarten an Wähler verteilt werden, die Parteien ihre Stimme gegeben haben, die sich für Kulturfreiheit einsetzen. Das erklärte Matthias Förster, Leiter der Geschäftsstelle des Brandenburger Landeswahlleiters, am Donnerstag auf PNN-Anfrage.

Ursprünglich wollten die Kammerspiele – die auch offizielles Wahllokal sind – Freikarten verteilen. Das Wahllokal befindet sich im kleinen Saal links in den Kammerspielen. „Wer nach der Wahlentscheidung aus dem Saal kommt, sollte nach unserer Planung am Kinotresen mit den Mitarbeitern ins Gespräch kommen“, erklärte Kino-Leiterin Valeska Hanel den PNN. Dabei sei geplant gewesen, Freikarten an die Wähler zu verteilen, die eine Partei gewählt haben, „die sich für die unzensierte Kino- und Kulturarbeit einsetzt“, so Hanel. Gerade als Kulturort sehe man es ganz eindeutig als Aufgabe, Menschen für Wahlen zu begeistern. Hanel glaubt nicht, dass es sich dabei um Wahlbeeinflussung handelt.

Freikarten sind Werbung

Matthias Förster sieht das jedoch anders. Sich bei den Wählern mit dem Kinogutschein zu bedanken sei nichts anderes als Werbung, die Aktion sei unzulässig. Darauf hatte er nach der PNN-Anfrage auch Valeska Hanel hingewiesen. Gemäß Paragraph 35 Abs. 1 des Brandenburgisches Landeswahlgesetzes „sind während der Wahlzeit in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“ Verantwortlich für die Einhaltung ist der Wahlleiter vor Ort. „Sollte er solche Aktionen beobachten, könnte er das Ordnungsamt und auch die Polizei verständigen, um das Wahlgesetz durchzusetzen“, so Förster.

Bei der Kommunalwahl im Mai haben etwa 600 Kleinmachnower ihre Stimme in den Kammerspielen abgegeben. Selbst wenn die Wahlbeteiligung diesmal höher ausfalle, sei man Hanel zufolge darauf vorbereitet, eine entsprechende Anzahl an Gutscheinen zu verteilen. Sie wären über einen längeren Zeitraum gültig, einen Kino-Ansturm nach der Wahl hat Hanel deshalb nicht befürchtet.

Hanel hat die Aktion am Donnerstagnachmittag abgesagt. Man werde aber einen anderen Weg finden, sich den Wählern erkenntlich zu zeigen, der mit dem Gesetz vereinbar ist. .

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