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Alles leer. Noch gibt es keine Schiffe am künftigen Standort der Marina in Teltow, die wohl deutlich teurer wird als vorgesehen. Dort wird auch nur zaghaft weitergebaut.

© Andreas Klaer

Hafenprojekt in Teltow: Arbeit ohne Auftrag?

Keine rechtliche Grundlage? Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt gerät wegen der Vergabe für die Hafen-Projektsteuerung unter Druck.

Teltow - Im jüngsten Hafenausschuss zeigte Projektsteuerer Dietmar Städter den Teltower Stadtverordneten auf, wie beim Bau der äußerst kostspielig gewordenen Marina künftig gespart werden kann. Doch darf er das überhaupt?

Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt unter Druck

Nach Ansicht des Stadtverordneten Andreas Wolf (BfB) arbeitet Städter ohne rechtliche Grundlage. Da der Auftrag an sein Planungsbüro ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben worden ist, sei der von den Teltowern gefasste Beschluss zur Auftragsvergabe rechtswidrig und müsse aufgehoben werden, so Wolf. Er fürchtet, dass der Stadt durch die Ausführung des Auftrags Schaden entsteht und schaltete die Kommunalaufsicht ein. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) gerät derweil zunehmend unter Druck.

Bereits im Juli hatte der Hauptausschuss den Beschluss gefasst, das Büro DAS aus Frankfurt (Oder) mit der weiteren Projektsteuerung für den immer teurer gewordenen Hafen zu betrauen. Wie berichtet war die Bausumme von rund 5 Millionen Euro auf inzwischen 15 Millionen Euro angestiegen. Pikant: Der Vorschlag, die Projektsteuerung für die Marina neu zu beauftragen, war zuvor von DAS-Gutachter Städter höchstselbst den Stadtverordneten unterbreitet worden. Im Juni hatte der Sachverständige den Teltowern eine Finanzanalyse zur Marina vorgelegt und darin mehrere Szenarien vom Weiterbau bis zum Ausstieg aus dem Projekt untersucht. Auch eine Gesamtprojektsteuerung schlug der bereits bei der Sanierung des Kleinmachnower Freibads Kiebitzberge tätige Fachmann vor.

Die Ausschreibung hätte sogar EU-weit erfolgen müssen

In der Folge entschieden sich die Stadtverordneten mehrheitlich dafür, den Bau des Hafens mit geplanten 39 Liegeplätzen fortzusetzen (PNN berichteten). Wenig später unterbreitete Bürgermeister Schmidt den Stadtverordneten den Vorschlag, das Planungsbüro DAS mit der Gesamtprojektsteuerung zu beauftragen, nachdem zuvor technische Planung, planerische Verantwortung und Ausschreibungsprozedere in verschiedenen Händen lagen. Allerdings wurde der Auftrag nicht ausgeschrieben, wie es die Vergabeordnung des Landes zwingend vorschreibt. Entsprechend der Auftragssumme, die deutlich über 200 000 Euro liegen soll, hätte dies sogar EU-weit erfolgen müssen.

Unklar ist, auf welcher Grundlage Städter derzeit arbeitet. „Der Bürgermeister hat mir offiziell gesagt, dass die DAS nicht beauftragt werde, solange die Kommunalaufsicht nicht entschieden hat“, sagt Wolf. Nach eigenem Bekunden hat sie das noch nicht. „Die Prüfung der Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen“, hieß es gegenüber den PNN. Trotzdem wurde Städter offenkundig tätig. Schon in der Sitzung des Hafen- und Hauptausschusses Anfang September hatte er über den Stand der Bauarbeiten berichtet. Aus Wolfs Sicht „sehr subjektiv“. Dies war Städter schon bei seiner Finanzanalyse von einzelnen Stadtverordneten vorgeworfen worden. Von einem „Gefälligkeitsgutachten“ war die Rede.

Ein Brandbrief ans Innenministerium

Bei seinem Variantenvergleich hatte der Gutachter bei einem etwaigen Ausstieg aus dem Projekt (berechnete 18 Millionen Euro) Erbpachtkosten in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro mit veranschlagt, die im Verlauf von 70 Jahren anfielen, wenn sich das Grundstück westlich vom Hafenbecken, wo bislang ein Bootswinterlager geplant war, nicht verpachten ließ. Der positiven Annahme entsprechend, dass sich bei einem Weiterbau ein Betreiber für den Hafen und das Winterlager finden werde, wurden diese Kosten hingegen in diesem Modell (ohne Erbpacht rund 19 Millionen) weggelassen. „Das Betreibermodell sei immer Zielsetzung der Stadt gewesen“, erklärte Städter den PNN. Alles andere sei spekulativ. Zu der Auftragsvergabe wollte er sich nicht äußern. Das sei Sache der Stadt Teltow.

Der Stadtverordnete Wolf kritisiert, dass die Kommunalaufsicht zwar Rechtsverstöße festgestellt habe, aber den betreffenden Beschluss, der der Vergabe zugrunde liegt, bislang nicht aufgehoben hat. Er schrieb daher einen Brandbrief an das Innenministerium, das den Vorwurf einer Sprecherin zufolge als „Fachaufsichtsbeschwerde“ werte und den Landrat von Potsdam-Mittelmark, Wolfgang Blasig (SPD), um eine Stellungnahme bat. Die Kommunalaufsicht des Kreises verwies bislang auf das noch laufende Verfahren und gab keine Auskünfte.

Teltows Bürgermeister Schmidt ist indes bemüht, sich aus der Affäre zu ziehen. Der für die Stadt tätige Rechtsanwalt habe keine vergaberechtlichen Verstöße erkannt, erklärte Sprecherin Andrea Neumann. Sicherheitshalber hätte dieser aber vorgeschlagen, den Projektsteuerungsvertrag zunächst nur bis Ende 2016 zu beauftragen. Auch das ist nach Ansicht von Andreas Wolf nicht rechtskonform. „Öffentliche Aufträge dürfen nicht allein zu dem Zweck aufgeteilt werden, eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung zu umgehen“, heißt es auch in einem Gutachterlichen Leitfaden zur Auftragsvergabe. Zudem gebe es zur Beauftragung einer gestückelten Leistung keinen Beschluss, so Wolf. Die Stadtverwaltung hat den Auftrag zur Projektsteuerung ab 1. Januar 2017 inzwischen dennoch neu ausgeschrieben. Mit der weiteren Vergabe wird sich Neumann zufolge der Hafenausschuss Mitte Dezember beschäftigen. 

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