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Gerichtsurteil: Rückschlag für Gewog-Kritiker aus Michendorf

Die Gewog-Kritiker sind mit ihrem Eilantrag aus einem formalen Grund vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gescheitert. 

Von Eva Schmid

Michendorf - Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einen Eilantrag der Gewog-Kritiker abgelehnt. Eingereicht hatten ihn die Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens, die den Beschluss der Gemeindevertretung zum Gewog-Beitritt rückgängig machen wollten. Dafür hatten sie wie berichtet 1950 gültige Stimmen der Michendorfer gesammelt. Doch bevor sie ihre Unterschriftenlisten im Rathaus eingereicht hatten, schloss Michendorfs Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) bereits den Vertrag mit dem kommunalen Wohnungsunternehmen aus Kleinmachnow.

Wie berichtet gehören der Gewog seit Anfang dieses Jahres 71 Michendorfer Mietwohnungen im Wert von rund vier Millionen Euro. Im Gegenzug erhält die Gemeinde einen Anteil an der Gesellschaft von 3,65 Prozent sowie einen Sitz im Aufsichtsrat.

Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass der Eilantrag zu spät gekommen sei. Die darin enthaltenen Forderungen würden durch den bereits abgewickelten Gewog-Vertragsabschluss nicht mehr umzusetzen sein. Wie sich die Kritiker nun verhalten werden, ob sie weitere Schritte planen, blieb am Mittwoch zunächst offen. Man werde zunächst die Begründung des Gerichts prüfen, hieß es.

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