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Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD). 

© Sebastian Gabsch

Diskussion um Privat-Fahrten: Darf Kleinmachnows Bürgermeister seinen Dienstwagen privat nutzen?

Hat sich Michael Grubert persönliche Vorteile verschafft, indem er seinen Dienstwagen privat nutzte? Das findet jedenfalls die CDU. Und auch das Innenministerium hat sich jetzt geäußert.

Von Eva Schmid

Kleinmachnow - Die private Nutzung des Dienstwagens von Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) sorgt im Gemeindeparlament derzeit für Diskussionen. Am Montagabend wurde dazu ein Antrag im nicht-öffentlichen Teil des Hauptausschusses beraten. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Maximilian Tauscher (CDU), hatte den Antrag eingereicht.

Es geht darum, welche Regelungen für die Privatnutzung gelten sollen. Bisher soll es dem Vernehmen nach üblich gewesen sein, dass der Kleinmachnower Bürgermeister den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen durfte. Offenbar stammt dieses Vorgehen noch aus Zeiten des Vorgängers, dem jetzigen Landrat Wolfgang Blasig (SPD). Um was es genau im Antrag geht, wollten die Gemeindevertreter – und Grubert selbst – auf Nachfrage mit Verweis auf das nicht-öffentliche Vorgehen nicht sagen.

CDU-Mann Tauscher: Es geht nicht nur eine Formalie 

Doch laut Antragssteller Tauscher handelt es sich nicht nur um eine reine Formalie. Die CDU-Fraktion im Gemeindeparlament plädiert dafür, dass die private Nutzung des Wagens auf die Besoldung angerechnet wird. Sonst, so die Kritiker der bisherigen Praxis, würde Grubert persönlich einen Vorteil davon haben.

Bis zur Klärung des Sachverhalts verzichtet Grubert bereits seit vergangenem Jahr auf die Nutzung des Dienstwagens. Ins Rollen kam die Diskussion durch seinen Wunsch, den Dienstwagen, der bisher ein Elektroauto ist, durch einen Benziner zu ersetzen – weil ihm die Reichweite zu gering war.

Eine klare Regelung, wie Bürgermeister ihren Dienstwagen nutzen dürfen, gibt es in Brandenburg nicht, heißt es aus dem Rechnungsprüfungsamt von Kleinmachnow. In der nächsten Gemeindevertretersitzung am 16. Mai soll entschieden werden, wie Grubert den Wagen künftig nutzen darf.

Rückendeckung für Grubert vom Innenministerium

Das brandenburgische Innenministerium jedenfalls stellte sich hinter den Bürgermeister. „Die Bereitstellung eines personengebundenen Dienstkraftfahrzeuges zur eingeschränkten oder uneingeschränkten Nutzung für die Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Gemeindeverwaltung ist grundsätzlich zulässig“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, auf PNN-Anfrage. Für die Überlassung des Dienstwagens zur uneingeschränkten Nutzung, also für Privatfahrten, werde aber die ausdrücklichen Genehmigung der Gemeindevertretung benötigt, so Decker weiter.

Eine landesrechtliche Regelung gebe es bisher nicht, jedoch empfiehlt das Ministerium den Kommunen, die Vorschriften der für das Land geltenden Dienstkraftfahrzeugrichtlinie von 2016 anzuwenden. Darin wird unter anderem empfohlen, die Kosten für Privatfahrten durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln.

Die Linke-Fraktion wirft der CDU nun vor, das Thema für den Wahlkampf auszuschlachten. Grubert, so betonte Linke-Fraktionschef Klaus-Jürgen Warnick, hätte sich in der Vergangenheit nichts zu schulden lassen kommen.

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