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Baumblütenfest in Werder auf der Wiese des Vereins Zuckerbaum am Obstpanoramaweg. 

© Andreas Klaer

Baumblütenfest in Werder: Stadtmitgestalter fordern Bürgerrat

Die Stadt will das Verfahren zur Beteiligung der Einwohner straffen, doch das geht der neuen Wählergruppe Stadtmitgestalter nicht schnell genug. 

Von Eva Schmid

Werder (Havel) - Die Wählergruppe Stadtmitgestalter will einen Bürgerrat einberufen, der Vorschläge zur Gestaltung des Baumblütenfestes 2020 diskutieren und ein Ergebnis verabschieden soll. Das teilten die Stadtmitgestalter am Donnerstag in ihrem Online-Newsletter mit. 
Problematisch sei aus Sicht der Stadtmitgestalter, dass für 2020 keine Beteiligung der Einwohner vorgesehen sei. Hinzukomme, dass der Beschluss der Stadtverordneten zur Zukunft des Baumblütenfestes „alles offen“ lasse. „Neben der Öffnung von Gärten und Höfen ist auch eine Festmeile und ein Rummel für das Fest 2020 weiterhin denkbar“, heißt es in dem Schreiben. 

2021 soll Fest mit neuer Ausrichtung stattfinden

Die Stadtverordneten haben wie berichtet mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Obstblüte im nächsten Jahr in den Gärten und auf den Höfen gefeiert werden soll. Beschlossen wurde zudem, dass das geplante Einwohnerbeteiligungsverfahren so sehr gestrafft wird, dass im Jahr 2021 ein Fest mit neuer Ausrichtung stattfinden kann. Eine erste Informationsveranstaltung dazu plant die Stadt am 4. November. Zudem soll der Sozialausschuss bis zum 12. Dezember die Rahmenbedingungen für das Fest 2020 bearbeiten. 

Doch das geht den Stadtmitgestaltern offenbar nicht schnell genug: „Auch mit der Straffung würde das geplante Beteiligungsverfahren erst 2021 Resultate erzielen“, heißt es in ihrer Mitteilung. Dabei müsse die Verwaltung bereits jetzt die gesamte Stadt ermutigen, sich an der Gestaltung des Festes zu beteiligen.

Bürgerrat soll Bevölkerung repräsentativ abbilden

Einfacher und schneller wäre es deshalb, stattdessen einen Bürgerrat für die Ausrichtung des Festes einzuberufen. In einem Bürgerrat sei ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung abgebildet, Einwohner würden zum Bürgerrat eingeladen, um gemeinsam Ideen zu erarbeiten. Andere, nicht offiziell eingeladene Einwohner könnten im Anschluss die Ideen mit dem Bürgerrat diskutieren. Der Bürgerrat könne ferner Experten hören, im Falle der Baumblüte wäre laut den Stadtmitgestaltern zum Beispiel eine Beratung durch die Stadtverwaltung, Sicherheits- und Rettungskräfte, Gewerbetreibende und direkte Anwohner anzudenken.

Beteiligungsverfahren wird im Bund und in Berlin erprobt

In Voralberg in Österreich gibt es seit mehr als zehn Jahren Bürgerräte zu verschiedenen Themen. Das Verfahren wird neuerdings auch in Berlin erprobt, unter anderem im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Auch der Verein Mehr Demokratie e.V. hält einen Bürgerrat für angebracht: „Er scheint geeignet, die Probleme rund um die Baumblüte zu diskutieren und eine Lösung vorzuschlagen“, so Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher des Vereins. Besonders bei stark unterschiedlichen Meinungen in der Bevölkerung könne damit ein Konsens hergestellt werden. Ein weiterer Vorteil: Die Politik könnte auf Basis eines Vorschlages entscheiden, der den Bürgerwillen repräsentiert. 

Die Zeit für eine Einwohnerbeteiligung zur Baumblüte 2020 sei sehr knapp, mahnen die Stadtmitgestalter. Daher müssten „jetzt schnell die Weichen entsprechend gestellt werden“. Auch schlagen die Stadtmitgestalter den Einsatz einer Online-Beteiligungsplattform vor.    

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