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Ausnahmereglung: Stahnsdorf will auf Jagd mit Pfeil und Bogen nicht verzichten

Grundsätzlich ist die Jagd auf Wildschweine mit Pfeil und Bogen nicht erlaubt und das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt nicht an eine Änderung des Jagdgesetz. Aber Stahnsdorf pocht auf eine Ausnahmereglung.

Von Sarah Stoffers

Stahnsdorf - Obwohl Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner (CDU) die bestehenden Jagdgesetze laut einer Meldung der Zeitung Augsburger Allgemeine nicht ändern will, glaubt die Gemeinde Stahnsdorf weiterhin schon bald die Erlaubnis für die Jagd mit Pfeil und Bogen zu bekommen. Wie berichtet hatte Stahnsdorf gemeinsam mit der Nachbargemeinde Kleinmachnow beim brandenburgischen Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung gestellt. Bei einem positiven Bescheid wären sie die einzige Region in Deutschland, in der die Bogenjagd erlaubt wäre. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sehe laut eines Berichts der Augsburger Allgemeinen vom Freitagmorgen "derzeit keinen Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen" und verwies darauf, dass die Tötung eines Wirbeltiers nur vorgenommen werden dürfe, "wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen".

Stahnsdorfs Gemeindesprecher Stephan Reitzig erklärte dazu, dass die Ministerin mit ihrem Festhalten an den bestehenden Jagdgesetzen so zu verstehen sei, dass das Bundesjagdgesetz im Paragraf 19 - der die Jagd mit Pfeil und Bogen verbietet - nicht "angefasst" werde. Dies bedeutete jedoch gleichzeitig, dass auch die im Gesetz festgeschriebenen Ausnahmen weiterhin möglich seien, so Reitzig. Demnach könnte die oberste Jagdbehörde das Verbot der Bogenjagd unter anderem zur Bekämpfung von Wildseuchen oder etwa zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden einschränken. "Wir sind zuversichtlich, in Kürze die Genehmigung vom Bundeslandwirtschaftsministerium zur Bogenjagd zu erhalten", so Reitzig. Die Voraussetzungen dafür seien durch die bisher entstandenen Wildschäden in Stahnsdorf erfüllt.

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