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© dpa

Kommentar | Quarantäne-Anordnungen: Mehr Augenmaß

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat entschieden: Nach einem Corona-Fall an einem Hort ist eine angeordnete Quarantäne für eine Grundschülerin nicht nötig. 

Der Beschluss über das Ende der Quarantäne-Anordnung für ein Kind aus dem Hort „Sonnenschein“ mag für manch einen überflüssig erscheinen, da trotz Eilentscheidung die Schülerin nun nur einen Tag vor Ende der amtlich angeordneten Quarantäne wieder in die Schule darf. Doch das Votum des Potsdamer Verwaltungsgerichts ist überaus wichtig

Es zeigt, dass Verwaltungsentscheidungen selbst in Pandemiezeiten nicht sakrosankt sind – sondern anfechtbar. Dass Gerichte auf Basis der Grundrechte und herrschenden Gesetze urteilen. Und dass Richter von Behörden Augenmaß und Nachvollziehbarkeit einfordern. 

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All das ist wichtig, gerade in heutigen Zeiten, in denen Verschwörungstheorien und Diktaturwahn immer wieder aufflackern. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Signal an die Behörden und Verwaltungen. So wichtig Schutzmaßnahmen sind, so nachvollziehbar das Ziel der Pandemiebekämpfung ist – die Potsdamer Verwaltung darf bei ihren Entscheidungen im Kampf gegen Corona keine Willkür walten lassen. 

Entscheidungen, vor allem wenn es um temporäre Grundrechtseinschränkungen geht, müssen nachvollziehbar bleiben und gut begründet sein. Ein bloßer Verdacht als Kontaktperson darf nicht ausreichen, Menschen – insbesondere Kinder – in eine häusliche Isolation zu zwingen.

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