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Kommentar | Maskenpflicht und Bußgeld: Sanktionieren

Ein Bußgeld für Maskenmuffel? Muss sein, meint PNN-Redakteur Enrico Bellin - und hat dafür auch gute Gründe parat.

Von Enrico Bellin

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit betonen die Politiker in Berlin und Brandenburg, wie sehr die Region zusammenwächst. Doch bei der Sanktionierung von Verstößen gegen die Maskenpflicht kommt man einfach nicht zusammen. Mit Folgen: Wer ohne Maske in der S-Bahn sitzt, muss in Potsdam nur mit einer folgenlosen Ermahnung rechnen. Im gleichen Zug fünf Minuten später kann der Verstoß mit bis zu 500 Euro geahndet werden. Gleiches gilt für unzählige andere Bus- und Bahnverbindungen der Region. 

Enrico Bellin
Enrico Bellin

© Sebastian Gabsch

Es ist schlicht unverständlich, dass die Brandenburger Landesregierung hier nicht nachzieht. Denn nicht nur im Nahverkehr, auch in Imbissen oder Läden sieht man täglich Menschen, die ohne Maske und ohne Sorge unterwegs sind. Wer sie auf ihr unverantwortliches Verhalten aufmerksam macht, erntet dafür meist nur ein müdes Lächeln, oft auch Beschimpfungen. 

Auch wenn eine Maskenpflicht mit drohenden Bußgeldern sicherlich nicht flächendeckend von den Behörden kontrolliert werden kann, würden die Unverbesserlichen wohl anders mit Ermahnungen umgehen, wenn statt des erhobenen Zeigefingers empfindliche Strafen drohen. Angesichts steigender Infektionszahlen und allgegenwärtiger Warnungen vor einer zweiten Infektionswelle wäre das Bußgeld das richtige Zeichen.

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