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Das Atelierhaus "Scholle 51" in der Potsdamer Geschwister-Scholl-Straße.

© Andreas Klaer

Votum für "Scholle 51" im März?: Entscheidende Wochen für das Künstlerhaus in Potsdam-West

Bereits in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 3. März könnten wichtige Entscheidungen zum Kunst- und Atelierhaus "Scholle 51" getroffen werden.

Potsdam - Für das Kunst- und Atelierhaus „Scholle 51“ haben entscheidende Wochen begonnen: Auf der Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch steht die nötige Änderung des Bebauungsplans, damit das Gebäude in der Geschwister-Scholl-Straße 51 in Potsdam-West saniert und vor allem mit besserem Lärmschutz ausgestattet werden kann. Darüber informierte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann am Dienstagabend im Bauausschuss. Damit werde der – stets von einer breiten Mehrheit der Stadtverordneten unterstützte – Wille umgesetzt, den Standort planungsrechtlich zu sichern, hieß es.

Änderung im B-Plan ist nötig

Das Problem: Der Ursprungsbebauungsplan sieht bislang eine – seit Jahren nicht mehr vorhandene – Kindertagesstätte vor. Das soll nun verändert werden – zugleich wolle man sicherstellen, „dass die Nutzungen den Rahmen der Störungsintensität im Wohngebiet nicht überschreiten dürfen“, so das Rathaus in einer aktuellen Mitteilung. So hatte der Betreiberverein, also die Nutzer des Hauses, bereits umfangreiche Sanierungs- und Lärmschutzmaßnahmen in Eigenregie angekündigt – um etwa Musikproben weiter zu ermöglichen. Für diese Arbeiten sei aber eine Änderung des B-Plans nötig, so die Stadt. Die Angelegenheit sei durchaus eilbedürftig, befanden im Ausschuss bereits Vertreter von SPD und Grünen – und regten einen Sofortbeschluss im März an.

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Allerdings gibt es noch ein Problem: Nachbarn hatten bereits im vergangenen Dezember mit möglichen Klagen gedroht, man könne „auch das Verbot der zwischenzeitlichen illegalen Nutzung einklagen“. Auch gegen die B-Plan-Änderung meldeten elf Anrainer Bedenken an, auch zu möglichen Parkplatzfragen. Aus Sicht der Bauverwaltung sind allerdings keine starken Verkehrsbelastungen zu erwarten, heißt es in der Vorlage für die Stadtverordneten. Verwiesen wird vom Rathaus auch auf vorgesehene Auflagen zum Schallschutz – so müssten Nutzungszeiten eingehalten oder Fenster bei Proben geschlossen werden.

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