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Zeuge widerruft: Erneute Verzögerung im Prozess gegen Turnhallen-Brandstifter

Der zweite Prozess gegen den mutmaßlichen Turnhallen-Brandstifter und Ex-NPD-Politiker Maik Schneider wird durch einen überraschenden Aussage-Widerruf verzögert.

Potsdam - Der überraschende Widerruf einer Aussage hat den Revisionsprozess gegen den mutmaßlichen Turnhallen-Brandstifter und Ex-NPD-Politiker Maik Schneider erneut verzögert. Der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann hatte am Freitag mehrere Anträge der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens und Anhörung weiterer Zeugen abgelehnt und das Ende der Beweisaufnahme angekündigt. Doch dann präsentierte Schneiders Anwalt Mathias Noll ein Schriftstück, in dem ein früherer Mitangeklagter seine Aussage zu seiner Beteiligung an der Brandstiftung widerruft. Nun soll dieser Zeuge am 6. August erneut vor Gericht gehört werden.

Der ehemalige Mitangeklagte war im ersten Prozess um den Brandanschlag auf eine als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen (Havelland) wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte angegeben, dass er in der Brandnacht vom 24. auf den 25. August Schmiere gestanden habe. In seinem Widerruf behauptet er nun, er sei zum Tatzeitpunkt gar nicht in Nauen, sondern zu Besuch bei Bekannten in Frankfurt (Oder) gewesen.

Schneiders zweiter Anwalt Oliver Milke erklärte am Freitag, das Gericht müsse die Widersprüche zum Ablauf der Tat umfassend aufklären. Dagegen erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der Sachverhalt durch mehrfache Befragung des Zeugen hinreichend aufgeklärt sei. Im Laufe der Verfahren hatte dieser mehrfach wechselnde Angaben gemacht.

Schneider war im ersten Prozess 2017 wegen des Brandanschlags und weiterer Delikte mit rechtsextremen Hintergrund zu neueinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In dem Prozess hatte Schneider die Brandstiftung gestanden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf, weil ein Schöffe befangen gewesen war. Daher musste der Prozess gegen Schneider erneut aufgerollt werden. In dem Verfahren sind noch Termine bis zum 23. August angesetzt. (dpa)

Klaus Peters

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