zum Hauptinhalt
Die Sorge vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist groß.

© Ralf Hirschberger/dpa (Symbolbild)

Wieder neue Funde: Bisher 444 Fälle von Afrikanischer Schweinepest bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 42 neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg nachgewiesen. Gegen die Ausbreitung der Seuche setzt das Land vor allem auf ein Mittel.

Potsdam - Die Zahl amtlich bestätigter Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Brandenburg ist nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums auf 444 gestiegen. Die Tierseuche wurde bei 42 neuen Funden vom Nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts nachgewiesen, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Die Fälle stammten aus bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland. 

Bislang wurden den Angaben zufolge 

  • im Landkreis Spree-Neiße 28 ASP-Fälle, 
  • im Landkreis Oder-Spree 269 und 
  • im Kreis Märkisch-Oderland 147 Fälle 

der Tierseuche bestätigt. Der erste ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in Deutschland wurde am 10. September 2020 amtlich festgestellt. Letzten Erkenntnissen zufolge sind bereits in der ersten Juli-Hälfte infizierte Tiere verendet. 

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Um die Einwanderung infizierter Wildschweine aus Polen zu erschweren, baut das Land einen 270 Kilometer langen Schutzzaun

Für Schweine fast immer tödlich

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind den Angaben zufolge nach wie vor frei von der Seuche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine vorbeugend zu impfen. 

In den Kernzonen der Restriktionsgebiete liegen dem Brandenburger Verbraucherministerium zufolge zehn Schweine haltende Betriebe, in den gefährdeten Gebieten 67 und in der Pufferzone 305. Wird das ASP-Virus bei einem Hausschwein nachgewiesen, muss der gesamte Bestand dieses Schweinehalters getötet werden.

(dpa)

Silke Nauschütz

Zur Startseite