zum Hauptinhalt
Unter Fahnen. Gerald Hübner, AfD-Politiker aus dem brandenburgischen Havelland, von Beruf Kriminaltechniker der Polizei, darf privat auch weiter bei Pegida demonstrieren, auch wenn ihm Neonazis auf die Schulter klopfen.

© Presseservice Rathenow

Brandenburg: Wenn Polizisten Pegida sein dürfen

Der AfD-Politiker Gerald Hübner wurde wegen rechtspopulistischer Reden von der Polizei abgemahnt. Das wird jetzt aus seiner Personalakte gestrichen

Berlin/Schönwalde-Glien - Mehrmals trat Gerald Hübner im Frühjahr bei Pegida-Demonstrationen im brandenburgischen Havelland auf. Das Motto der Kundgebungen in Schönwalde-Glien: „Masseneinwanderung stoppen“. Der 57-Jährige ist nicht nur AfD-Politiker im Kreistag Havelland und Sprecher der Partei dort. Beruflich ist er Kriminaltechniker beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin. Seine Vorgesetzten störten sich an den „rechtspopulistischen Äußerungen“ ihres Angestellten bei den Pegida-Kundgebungen und mahnten ihn ab. Hübner klagte dagegen, weil er bei weiteren Abmahnungen seine Entlassung fürchtete.

Wenn die Abmahnung ein Versuchsballon der Berliner Polizei gewesen sein sollte, ihre Angestellten von aktiven Tätigkeiten für die rechtspopulistische AfD abzuhalten, dann ist der am Montag vor dem Arbeitsgericht Berlin aber geplatzt. Von den zahlreichen Vorwürfen, wegen denen der Berliner Polizeipräsident dem Kriminaltechniker Hübner im November 2016 abmahnte, ließ Richter Arne Boyer in der Güteverhandlung nicht viel übrig. Hübner und die Polizei legte bei dem Gütetermin den Streit dann bei. Demnach bleibt eine von der Polizei ausgesprochene Abmahnung bis Ende Mai 2017 in der Personalakte, danach ist die Sache erledigt.

Richter Arne Boyer ließ wenig Zweifel daran, dass die rechtspopulistischen Äußerungen des Polizisten von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und keine Verletzung seiner Pflichten als Bediensteter der Polizei vorliege. Straftatbestände sah der Richter nicht. Er verwies darauf, dass weder bei AfD noch bei Pegida an Verbote überhaupt gedacht werde.

Eine Bemerkung Hübners auf einer Kundgebung, bei der er das Bundeskriminalamt als rassistische, rechtsextreme Vereinigung bezeichnet hatte, wollte er später selbst als Ironie verstanden wissen. Dies hielt der Richter für nicht widerlegbar. Jeder wisse, dass das BKA nicht rechtsextrem oder rassistisch sei; diese Behauptung ergebe somit keinen Sinn, außer als Ironie, meinte der Richter. Die Polizei hatte es allerdings als Kollektivbeleidigung verstanden und die Zusammenarbeit als gefährdet angesehen. „Kein Mitarbeiter des LKA hat das BKA als rassistische, rechtsextreme Vereinigung zu bezeichnen, egal, wie es gemeint ist“, sagte der Polizei-Justiziar.

Auch Beifall von Rechtsextremisten für Hübners Reden oder Schulterklopfer von Neonazis sah der Richter nicht als ausreichend für die Abmahnung an. Es gebe thematische Schnittmengen zwischen Rechtspopulisten und Rechtsextremen, dies könne jedoch nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit von Hübner führen.

Letztlich ließ sich der Kriminaltechniker auf den Kompromiss ein, weil der Justiziar aus dem Polizeipräsidium anderenfalls lange Verfahren – mit der Abmahnung in der Personalakte – in Aussicht stellte. Ohne den Kompromiss wäre das Verfahren erst am 2. August 2017 fortgesetzt worden. Aber der die Polizei drohte eine Niederlage. Bereits ein unberechtigter Vorwurf, so erklärte der Richter, hätte die gesamte Abmahnung scheitern lassen.

Konkret hatte das LKA dem Kriminaltechniker vorgeworfen, gegen die ihm obliegende „politische Loyalitätspflicht“ und seine Pflicht verstoßen zu haben, sich in seinem gesamten Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. So jedenfalls steht es im Tarifvertrag.

Bei der AfD hält man das für unangemessen. Damit könnte Hübner als Politiker nicht seine Meinung und die seiner Partei offensiv vertreten, ohne im Dienst mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Zumal er kein Beamter ist, für die eine schärfere Neutralitäts- und Wohlverhaltenspflicht gilt, und die AfD keine verfassungsfeindliche Partei sei. Zur Wahrheit gehört auch, dass bei „Pegida Havelland“ bekannte Rechtsextremisten auftauchten – von NPD, „Identitärer Bewegung“ und Kameradschaften, darunter ein wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilter Neonazi, der 2003 im Havelland Brandanschläge auf Döner- und Asia-Imbisse verübte. Hübner will nicht gewusst haben, wer an den Pegida-Kundgebungen teilnahm. Dass er mit Personen aus dem rechtsextremen Spektrum befreundet sei, stellte Hübner in Abrede.

Der AfD-Politiker hatte sich ein „klares Urteil“ gewünscht, aber die zahlreichen deutlichen Hinweise, die der Richter ins Protokoll diktierte, könnten ähnlich gelagerte Abmahnungen in Zukunft erschweren. Und am Ende, als sich der Verhandlungssaal leerte, ging Hübner noch mal zum Richter und sagte ihm: „Sie haben mir den Glauben an den Rechtsstaat wiedergegeben.“ Ingmar Höfgen (mit axf)

Ingmar Höfgen (mit axf)

Zur Startseite