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Wegweisendes Urteil am OVG: Gericht gibt Anwohnerklage gegen BER-Fluglärm statt

Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag erneut über den BER-Schallschutz verhandelt. Anrainer klagen gegen die rigide Praxis der staatlichen Flughafengesellschaft. Die Baubehörde unterstützt sie.

Berlin - Selbst an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat er geschrieben, auch das vergeblich. Doch nun kann Eberhard Jauch, 82 Jahre, nach jahrelangem Kampf doch noch auf einigermaßen adäquaten Schallschutz für das kleine, alte Haus in Bohnsdorf hoffen, den die Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) bislang verweigerte. Und mit der Familie Jauch können das womöglich Tausende weitere Betroffene um den BER.

Mit Spannung wurde ein neues Schallschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) erwartet, das am Dienstag über die Klage der Jauchs und von zwei Brandenburger Familien gegen die rigide Bewilligungspraxis der FBB verhandelte. Warum er nie lockerließ? „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“, sagte Jauch da am Rande. Außerdem gehe es ja um viele, die so wie sie betroffen seien. „Das eigentliche Problem ist aber, dass uns die Politik im Stich gelassen hat.“

Für die FBB bedeutet die Ausweitung des Schallschutzes Kosten in Millionenhöhe

Doch im Verlauf der Verhandlung des Senates unter Vorsitz des OVG-Präsidenten Joachim Buchheister zeichnete sich ein Teilerfolg für Jauch und die klagenden BER-Anrainer ab. Nämlich, dass das FBB-Schallschutzprogramm wohl auf weitere Räume ausgeweitet werden muss, womit auf die FBB wieder Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe zukommen könnten.

Das höchste Verwaltungsgericht der Hauptstadtregion hatte 2013 bereits die jahrelange Betrugspraxis der Flughafengesellschaft gestoppt, die die BER-Anrainer vorher mit einem sechsfach geringeren Schallschutz abspeisen wollte als im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben. Doch auch nach dem damaligen Urteil, mit dem der Schallschutzetat von 140 Millionen auf 730 Millionen Euro erhöht wurde, kehrte keine Ruhe ein. Im OVG wurden nun jene ewigen Konflikte verhandelt, die in den Dörfern und Stadtbezirken rings um den BER weiterhin für Frust sorgen. Es geht um Häuser wie das der Jauchs, Baujahr 1945, das die Familie 1962 nach dem Einzug bewohnbar machte. Es steht in Bohnsdorf 200 Meter neben der Startbahn des Schönefelder Flughafens, der künftigen BER-Nordbahn. Schon heute ist es hier laut. Doch nach dem Start des BER, vielleicht ab Oktober 2020, werden Flugzeuge im Minutentakt drüberfliegen, in geringer Höhe.

Wenn vier Zentimeter alles verändern 

Jeder dritte der 24 000 Haushalte um den BER, denen Schallschutz zusteht, befindet sich auf Berliner Stadtgebiet. Konkret ging es etwa darum, dass die FBB bisher Schallschutz für niedrige Räume verweigert, für kleine Wohnküchen mit Esstisch, für Wintergärten, mit denen mal Wohnzimmer erweitert worden sind. Laut Planfeststellungsbeschluss wird Schallschutz allein für Wohnräume gewährt. Aber was sind Wohnräume, in denen man sich noch bei laufendem Flugbetrieb ungestört unterhalten können soll?

Die FBB-Praxis führte dazu, dass im Wohnhaus der Jauchs, 90 Quadratmeter Wohnfläche, Schallschutz nur für 24 Quadratmeter genehmigt wurde, nur für das Wohnzimmer. Abgelehnt wurde er für die Küche mit dem Esstisch, für den Wintergarten, für den einst als Kinderzimmer ausgebauten Raum im Dachgeschoss. Der Raum, 1945 für 2,20 Meter genehmigt, ist jetzt 2,16 Meter hoch. Jauchs haben dort nämlich mal Parkett verlegt. Über 50 Jahre wohnen sie so, haben hier ihre Kinder großgezogen.

Schallkschutz nur für Räume mit hohen Decken?

Doch wegen der vier fehlenden Zentimeter ist es für die FBB kein Wohnraum. Und deshalb gibt es kein Geld für Schallschutz. Diese Position wiederholte Anwalt Olaf Reidt (Kanzlei Redeker) für die FBB: „Der Zustand ist baurechtswidrig. Das ist der Befund.“ Und genau das sei das Problem, konterte Anwältin Franziska Hess von der mit dem BER nach vielen Verfahren vertrauten Kanzlei Baumann: „Die FBB maßt sich an, die bessere Baubehörde zu sein, was ihr nicht zusteht.“ Sie verwies darauf, dass die FBB selbst eine Auflage der Luftfahrbehörde für Berlin und Brandenburg (LUBB) ignoriere, nach der Schallschutz auch für Räume mit niedrigen Deckenhöhen gewährt werden müsse. Auch für die zuständige Baubehörde im Bezirk Treptow-Köpenick handelt es sich eindeutig um Wohnraum, trotz der fehlenden Zentimeter, wie Bezirksbaustadtrat Rainer Hölmer (SPD) in der Verhandlung klarmachte. Bei den Jauchs habe es Vor-Ort-Termine der Bauaufsicht gegeben. „Der Zustand ist in keinster Weise rechtswidrig, sondern legitim.“

Und so sieht es wohl auch das OVG. In der Verhandlung deutete Buchheister an, dass der Senat für Räume mit niedrigen Decken und bei Wohnküchen den betroffenen Anwohnern wohl Schallschutz zugestehen will. Eher ablehnend sehe man es bei Wintergärten. Das Urteil, das die FBB einen zweistelligen Millionenbetrag kosten kann, sollte noch in der Nacht zum Mittwoch verkündet werden.

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