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In Brandenburger Schulen müssen künftig medizinische Masken getragen werden. 

© Robert Michael/dpa

Wechselunterricht ab 22. Februar: Brandenburger Schüler brauchen künftig medizinische Masken

Am Montag starten Brandenburger Grundschulen in den Wechselunterricht. Die konkrete Organisation ist Sache der Schulleiter. Was Eltern jetzt wissen müssen.

Potsdam - Kommenden Montag sollen zunächst die Grundschulen in Brandenburg wieder im Wechselmodell aus Präsenz- und Digitallernen öffnen. Die PNN geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Pandemieplänen für Schulen. 

Welche Klassen gehen ab Montag in den Wechselunterricht? 

Die Teilöffnung mit einem Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling gilt zunächst nur für die Grundschulen von Klasse 1 bis 6 sowie Ober- und Gesamtschulen mit Grundschulteilen. Das heißt, die Leistungs- und Begabungklassen, also die Jahrgangsstufen fünf und sechs an Gymnasien, kehren noch nicht an die Schulen zurück. In Förderschulen mit Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie für Abschlussklassen findet schon jetzt Präsenzunterricht statt. 

Wie wird das Wechselmodell organisiert? 

Das bleibt jeder Schule selbst überlassen, wie die zuständige Abteilungsleiterin im Bildungsministerin, Regina Schäfer, am Montag in einer Video-Sondersitzung des Landtags-Gesundheitausschusses erläuterte. Laut Schäfer sollen nicht mehr als 15 Schüler im Klassenraum sein – ansonsten können die Schulen je nach räumlichen und personellen Gegebenheiten entscheiden, ob sie beispielsweise A- und B-Wochen für den Wechsel aus Präsenz- und Digitallernen ansetzen oder innerhalb einer Woche tageweise wechseln. 

Kann ich mein Kind zu Hause lassen, wenn ich Angst habe, dass es sich in der Schule ansteckt? 

Anders als in Berlin, wo die Eltern entscheiden können, ob sie die Kinder in die Schule schicken, setzt Brandenburg die Präsenzpflicht nicht aus. „Die Präsenzpflicht besteht“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) vergangene Woche. Ausnahmen seien für Risikofamilien möglich, die das mit einem Attest nachweisen müssten.

Gilt in der Schule Maskenpflicht? 

Ja, neu ist, dass Alltagsmasken nun im Regelfall nicht mehr ausreichen. In den Innen- und Außenbereichen von Schulen müssen Lehrer, Schüler und Besucher medizinische Masken tragen. Kinder unter 14 Jahren, für die keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, dürfen eine Alltagsmaske tragen. Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind zudem im Außenbereich von der Tragepflicht befreit. Bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten sowie beim Sportunterricht kann der medizinische Schutz ebenfalls abgenommen werden, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ kann die Schule aus pädagogischen Gründen eine Befreiung von der Tragepflicht zulassen. Schülern, die ihren Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, ist eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte auszugeben, heißt es auf der Homepage des Bildungsministeriums. Zudem seien für 150 000 Euro FFP2-Masken für Lehrer angeschafft worden, so Abteilungsleiterin Schäfer im Ausschuss – als „freiwillige Zusatzausstattung“.  

Wird Sportunterricht stattfinden? 

Praktischer Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport ausschließlich im Freien statt; ist dies witterungsbedingt nicht möglich, sollen im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt werden. Mit entsprechender Kleidung könne der Sportunterricht im Freien grundsätzlich auch bei Temperaturen unter null Grad erteilt werden, so das Ministerium. Die Entscheidung, ob der Unterricht durchgeführt werden kann, trifft aber der Sportlehrer, eine Vorgabe gibt es nicht.  

Haben Horte wieder geöffnet? 

Die Frage, ob die Horte ab 22. Februar generell wieder öffnen, ließ das Ministerium am Montag unbeantwortet. Laut neuer Eindämmungsverordnung ist der Hortbetrieb untersagt, wenn kein Präsenzunterricht stattfindet. Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe ist aber eine Notbetreuung zu gewährleisten. Im Hort dürften Kinder nur in festen Gruppen betreut werden. Die Zusammensetzung der Gruppen soll so weit wie möglich die Schulklassenzusammensetzung berücksichtigen. 

Können sich Lehrer testen lassen? 

Nicht nur Lehrkräfte, sondern alle Beschäftigte in den Schulen können sich seit gestern bis Ende April insgesamt bis zu fünf Mal auf das Coronavirus per Antigen-Schnelltestes in einer Arztpraxis testen lassen, so Schäfer, möglich sei auch, dass Hausärzte in Absprache mit der Schulleitung in die Schulen kommen. Die Kosten von 5,5 Millionen Euro trägt das Land über den Corona-Rettungsschirm. Neu ist, dass der Zeitraum zwischen zwei Testungen nicht mehr festgelegt ist, das heißt , Schulpersonal kann sich jetzt auch im Wochenrhythmus testen lassen – Kita-Erzieherinnen und Beschäftigte in den Jugendhilfeeinrichtungen können sich allerdings bis zu zweimal wöchentlich mit Antigen-Schnelltests testen lassen, die das Land finanziert. Die Abgeordnete Carla Kniestedt (Grüne) hält die Teststrategie an Schulen nicht für ausreichend. Sie regte im Gesundheitsausschuss an, in jeder Schule Personal fortzubilden, das die Kollegen testen kann. Außerdem, so die Forderung auch der Linken, könnten auch in Schulen ähnlich wie in Potsdamer Kitas Selbst- und Spucktests zum Einsatz kommen. Darüber liefen Gespräche, so Ministeriumsmitarbeiterin Schäfer. 

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Wann werden Lehrer geimpft? 

Das ist noch nicht klar. In ihrem Beschluss zu neuen Corona-Regeln vergangenen Woche hatten Bund und Länder an das Bundesgesundheitsministerium die Bitte adressiert, eine frühere Impfung von Lehrern und Erziehern zu prüfen. Sie sollen aus der Priorisierungsgruppe 3 in 2 vorgezogen werden und wären dann zeitgleich mit Menschen über 70 Jahren oder Personen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen an der Reihe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das sei voraussichtlich im Frühjahr möglich, wenn ausreichend Impfstoff für diese Gruppe zur Verfügung stehe. Das sei viel zu spät, moniert der Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Günther Fuchs. „Wir erwarten, dass das Land Brandenburg seinen Einfluss im Bundesrat geltend macht, damit die aus unserer Sicht notwendige Änderung der Impfstrategie auch umgesetzt wird und die Impfangebote zeitlich viel früher realisiert werden können“, sagt Fuchs. 

Wird der Wechselunterricht bei einer bestimmten Inzidenz wieder eingestellt? 

Das kann passieren, aber eine einheitliche Landesregelung, ab welcher Corona-Belastung wieder zum Distanzunterricht übergegangen wird, fehlt bislang. Sollte in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt die Inzidenz über 200 liegen, müssten die jeweiligen Landräte oder Oberbürgermeister aktiv werden, so Schulabteilungsleiterin Schäfer.

Wann gehen weiterführende Schulen in den Wechselunterricht? 

Auch das ist unklar. Der Brandenburger Stufenplan sieht vor, dass in einem nächsten Schritt – Stufe 3 – an den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 (Leistungs- und Begabungsklassen) beziehungsweise 7 der Präsenzunterricht zunächst im Wechselmodell wieder aufgenommen werden soll, mit zwei bis drei Tagen Präsenzunterricht pro Woche. Stufe 4 sieht die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an allen Schulen vor. Diese Stufen sind aber nicht an feste Inzidenzwerte oder Ähnliches gekoppelt

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