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Exklusiv

Vermögensstreit mit den Hohenzollern: Karlsruhe bremst Preußenprinz

Brandenburgs Linke konnte nach Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ihre Volksinitiative "Keine Geschenke den Hohenzollern" regulär beenden.

Potsdam – Schlappe für Georg Friedrich Prinz von Preußen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine einstweilige Anordnung des Berliner Landgerichtes vorerst kassiert, das auf eine Klage des Hauses Hohenzollern der Brandenburger Linkspartei  Formulierungen im Formular für die Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ untersagt hatte. Deren zuletzt 23 218 Unterschriften wurden am Montag an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) übergeben. Sie finde es toll, dass in der Corona-Zeit, „wo es schwer ist, an Menschen heranzukommen, so viele Unterschriften gesammelt werden konnten“, sagte Liedtke. Linke-Chefin Anja Mayer bestätigte, dass die Klagen der Hohenzollern am Ende noch einen Schub bewirkt hätten. Wenn mehr als 20 000 Unterschriften gültig sind, muss sich der Landtag mit der Volksinitiative befassen. 

Übergabe soll gefährdet gewesen sein 

Zuletzt hatte es ein ungewöhnliches juristisches Tauziehen gegeben. Durch die von den Hohenzollern beim Berliner Landgericht erwirkte einstweilige Verfügung sahen die Linken zwischenzeitlich sogar die Übergabe gefährdet. Die Linken, die das Vorgehen als direkten Angriff auf eine Volksinitiative werteten, hatten deshalb im Eilverfahren Karlsruhe angerufen. Sie bekamen vom Bundesverfassungsgericht nun teilweise Recht  – nämlich das auf ein faires Verfahren und damit die Zeit, die Volksinitiative regulär zu beenden. Karlsruhe setzte die Entscheidung des Landgerichtes vorerst aus, wegen eines Verfahrensfehlers. In der Sache selbst entschied Karlsruhe nicht.

"Wir begrüßen die Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts", erklärten dazu die beiden Linke-Chefs Katharina Slanina und Anja Mayer. "Das Gericht bestätigte unsere Rechtsauffassung, dass das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit durch die Entscheidung der 27. Kammer des Landgerichts Berlin verletzt wurde." Der Anwalt der Linkspartei, Jasper Prigge, hatte gegenüber Karlsruhe im Kern gerügt, dass das Landgericht Berlin dem Antrag der Hohenzollern gefolgt war, ohne die Linke-Seite anzuhören.  "Trotz eingereichter Schutzschrift hörte das Landgericht die Beschwerdeführerin nicht an", so die Kanzlei. Dem folgte das Bundesverfassungsgericht, das ebenfalls das "Recht auf prozessuale Waffengleichheit" verletzt sah.


Im Formular der seit 2019 laufenden Volksinitiative der Linken ist von einem Wohnrecht im Schloss Cecilienhof die Rede, das Georg Friedrich Prinz von Preußen in den internen Vergleichsverhandlungen um tausende Kunstgüter in Schlossmuseen der Hauptstadtregion gefordert hatte. Der Bund, Berlin und Brandenburg hatten das strikt abgelehnt. In der zweiten Jahreshälfte 2019 war das Haus Hohenzollern von der Wohnrecht-Forderung abgerückt.

"Lediglich gegen unwahre Behauptungen vorgegangen"

Schon am Sonntag hatte Georg Friedrich Prinz von Preußen in einer Mitteilung bestritten, dass er versucht habe, die Volksinitiative der Linke zu stoppen. Er sei lediglich gegen unwahre Behauptungen vorgegangen, gegen wissentliche Falschinformationen, so sein Sprecher. „Der Prinz von Preußen hat mehrfach betont, dass er darauf keinen Wert legt, obwohl seiner Familie in der Vergangenheit ein solches Wohnrecht durch die Brandenburgische Landesregierung und von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg angeboten wurde“, erklärte ein Sprecher. „Deshalb wurde das auch in einen Vergleichsvorschlag aufgenommen.“ Im Vergleichsvorschlag der öffentlichen Hand, den das Haus Hohenzollern erweiterte, war kein Wohnrecht angeboten worden. In der Erklärung betonte sein Sprecher, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen nach wie vor an einer umfassenden gütlichen Einigung im Konflikt um Entschädigungs- und Rückgabeansprüche interessiert sei. 

Linke-Chefin Anja Mayer (v.l.) übergab Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke die gesammelten 23218 Unterschriften. 
Linke-Chefin Anja Mayer (v.l.) übergab Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke die gesammelten 23218 Unterschriften. 

© Andreas Klaer

„Sollte die Volksinitiative erfolgreich sein, könnte im Ergebnis der brandenburgische Landtag darüber beraten, ob eine umfassende gütliche Einigung im Rahmen des Restitutionsverfahrens denkbar ist“, hieß es. „Diese öffentliche Diskussion wird von Prinz Georg Friedrich, der eine solche Lösung mehrfach angeboten hat, ausdrücklich begrüßt.“ Und: „Der Prinz von Preußen wird niemals ein Verfahren aufhalten wollen, das auf gesetzlicher Grundlage beruht.“

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Georg Friedrich Prinz von Preußen war zuletzt wegen seiner juristischen Kampagne gegen Medien, Historiker und Politiker unter Druck geraten. Jüngster Fall ist die „Märkische Oderzeitung“, gegen die die Hohenzollern nun ebenfalls vorgingen. Der Anwalt habe, so die MOZ, darauf Wert gelegt, dass „insgesamt lediglich gegen neun Journalisten vorgegangen worden ist – und in der Summe gegen fünf Historiker“. Gegen wie viele Medien insgesamt, das ist unklar. In einem Interview hatte Georg Friedrich von Preußen einmal selbst eine Zahl von 120 Verfahren bestätigt. Man habe sich „ausschließlich gegen Falschmeldungen“ zur Wehr gesetzt, heißt es dazu auf der offiziellen Hohenzollern-Homepage: „Die zahlreichen und deutschlandweiten gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass die Familie daher mit dem Vorgehen gegen Falschmeldungen einen Beitrag für die Öffentlichkeit geleistet hat.“  Dagegen hat erst jüngst Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) erklärt: „Ich als Kultur- und Wissenschaftsministerin möchte nicht mit jemandem verhandeln, der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit Klagen einzuschüchtern versucht.“ Eine etwaige Neuauflage von Vergleichsverhandlungen wird durch die Abmahnpraxis zusätzlich belastet. 

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