zum Hauptinhalt
Schüler und Lehrkräfte von freien Schulen demonstrieren vor der Staatskanzlei für die bessere Bezahlung der Lehrkräfte und für höhere staatliche Zuschüsse.

© Monika Skolimowska/dpa

Urteil des Verwaltungsgerichts: Brandenburg muss Freien Schulen 70 bis 90 Millionen Euro nachzahlen

Das Land verlor den Musterprozess um Zuschüsse für Freie Schulen. Nun wird ein Kompromiss ausgelotet.

Potsdam - Das Land Brandenburg muss den Freien Schulen der Mark zwischen 70 und 90 Millionen Euro nachzahlen, wenn das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) rechtskräftig würde. Diese Größenordnung, die sich mit der 80-Millionen-Euro-Berechnung der Freien Schulen deckt, nannte Brandenburgs SPD-Finanzministerin Katrin Lange im Finanzausschuss des Landtags am Donnerstag.

Lange stellte klar, dass das Bildungsministerium eine solche Dimension weder durch Einsparungen noch durch Mehreinnahmen aus seinem Etat aufbringen könnte: „Es wird die Deckung zu Lasten des Gesamthaushalts erfolgen müssen.“ Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) ließ auch am Donnerstag offen, ob das Land in Berufung gegen das Urteil gehen wird, das eine Waldorfschule in einem Musterprozess für alle Freien Schulen im Land erstritten hatte. Die Frist, Rechtsmittel einzulegen, läuft noch bis 27. September.

Ernst bestritt im Ausschuss erneut strikt, dass die freien Schulen benachteiligt würden, was allerdings auch die jetzigen Kenia-Koalitionspartner Grüne und CDU schon im Landtagswahlkampf 2019 angeprangert hatten. „Es gibt keine chronische Unterfinanzierung der Freien Schulen“, sagte Ernst. Als Beleg nannte sie, dass das Ministerium jedes Jahr zwei bis fünf Neugründungen genehmige. So schlecht könne die Finanzierung also nicht sein.

Nächsten Dienstag wollen sich beide Seiten an einen Tisch setzen, um einen Kompromiss auszuloten. „Ich würde mir wünschen, dass man zu einer Annäherung der Positionen kommt“, sagte Ernst. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen im Land begrüßte, dass jetzt doch ein solches Gespräch zustande komme, was zuvor verweigert worden sei.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Das Frankfurter Gericht hatte die Position der Freien Schulen bestätigt, dass das Land die Berechnungsgrundlage der Personalkostenzuschüsse für Freie Schulen, die sich am Niveau der öffentlichen Schulen orientieren müssen, zu gering angesetzt hat. Beide Seiten hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, dass der Frankfurter Fall ein Musterprozess ist.

Eine Klage der Berlin-Brandenburg International School (BBIS) wurde verhandelt

Und zwar stellvertretend für 503 weitere gleichgeartete Verfahren, wie Rechtsanwalt Martin Sträßer dieser Zeitung sagte, der Freie Schulen vertritt. Alle anderen Verfahren würden bis zu einem Urteil in zweiter Instanz oder einem Vergleich ruhen. Nun gibt es eine Ausnahme. Am Potsdamer Verwaltungsgericht wurde am Donnerstag überraschend die Klage der Berlin-Brandenburg International School (BBIS) aus Kleinmachnow verhandelt, die ebenfalls höhere Personalkostenzuschüsse einklagen will. Just diese Klage hat das Verwaltungsgericht Potsdam aus eigenem Antrieb wiederaufleben lassen, scharf gestellt, gegen den Willen beider Seiten.

Als Begründung nannte die Vorsitzende Richterin Bettina Stüker-Fenski, dass der Fall anders gelagert sei, weil die Internationale Schule offenbar nie eine wirksame Genehmigung gehabt habe. Die Kammer machte sich damit die Argumentation zu eigen, mit der der Brandenburgische Landesrechnungshof 2018 die jährlichen Zwei-Millionen-Euro-Zuschüsse des Bildungsministeriums gerügt hatte. Das Ministerium stellte in der Verhandlung seine Position klar, dass die Schule eine Genehmigung hat. Ein Urteil soll am 23. September fallen.

Zur Startseite