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Urteil: Altanschließer-Beiträge größtenteils rechtmäßig

Im erbitterten Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse in Brandenburg hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag ein wichtiges Urteil gesprochen.

Potsdam/ Karlsruhe - Grundstückseigentümer aus Brandenburg, die noch viele Jahre nach ihrem Anschluss ans Wassernetz dafür zur Kasse gebeten wurden, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt für sämtliche Investitionen seit der Wiedervereinigung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Damit sind Rückforderungen sogenannter Altanschließer in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch. (Az. III ZR 93/18)
Eine Überraschung ist vor allem die Begründung: Anders als jahrelang angenommen waren die Beitragsbescheide der Zweckverbände nach Auffassung der obersten deutschen Zivilrichter gar nicht rechtswidrig. Der BGH stellt sich damit gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg. Er löst sich auch von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015.
Im dem Fall wollten die klagenden Grundstückseigentümer etwa 1320 Euro zurück. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) muss darüber nun zwar noch einmal verhandeln. Dabei haben die Richter aber nur noch zu klären, ob für Maßnahmen kassiert wurde, die vor dem 3. Oktober 1990 vorgenommen wurden. Das dürfte in den wenigsten Fällen so sein. (dpa)

Anja Semmelroch

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