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Die Hohenzollern fordern unter anderem Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof in Potsdam. 

© Ralf Hirschberger/dpa

Streit um Kunstschätze: Grüne für Rückzug Berlins aus den Verhandlungen mit den Hohenzollern

Die Grünen lehnen sämtliche Forderungen der Hohenzollern ab. Mit den Verhandlungen schwäche die öffentliche Hand die eigene Rechtsposition, so das Argument. Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur setzt weiter auf einen Vergleich. 

Berlin/Potsdam - Die Grünen fordern den sofortigen Rückzug des Landes Berlin aus den Vergleichsverhandlungen, die Berlin, Brandenburg und der Bund mit den Hohenzollern um Kunstschätze aus Museen der Hauptstadtregion führen. "Die Verhandlungen mit den Hohenzollern müssen unverzüglich beendet werden“, sagte der Berliner Abgeordnete Daniel Wesener dem Tagesspiegel. "Wenn die Kulturverwaltung, wie angekündigt, die als vertraulich deklarierten Vergleichsgespräche fortsetzen will, tut sie das gegen den ausdrücklichen Willen von uns Grünen und ohne das Mandat der Koalition.“ Mit den Verhandlungen schwäche die öffentliche Hand die eigene Rechtsposition. „Wir Grüne lehnen sämtliche Forderungen der Hohenzollern nach einer Entschädigung oder Restitution von Kunstgegenständen aus öffentlichen Sammlungen als Teil unseres Kulturerbes ab.“ 

Wesener reagierte damit auf eine jetzt veröffentlichte aktuelle Antwort auf seine parlamentarische Anfrage, in der sich der Berliner Senat auf eine aktuelle Linie in dem Vermögenskonflikt um Forderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen festlegt. Bislang war Berlin in der Debatte, die vor allem in Brandenburg und jetzt auch im Bund eskalierte, eher unter dem Radar geblieben. 

Berliner Senat fürchtet, gerichtliche Klärung könnte jahrelange Unsicherheit nach sich ziehen

Formuliert hat die Antwort die fachlich zuständige Senatsveraltung für Kultur, die von Linke-Senator Klaus Lederer geführt wird. Danach setzt Berlin weiter auf einen Vergleich mit den Hohenzollern, was mit der „uneindeutigen Rechtslage“ begründet wird. Der Senat verweist darauf, dass eine gerichtliche Klärung die betroffenen Einrichtungen, die Preußische Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg (SPSG) und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), „über Jahre hinweg vor eine Unsicherheit stellen würde sowie der Gefahr des Abzuges bereits unstreitig im Eigentum des Hauses Hohenzollern stehender Leihgaben aussetzen“ würde. „Im `Worst Case` einer zugunsten des Hauses Hohenzollern ausfallenden Gerichtsentscheidung würde dies zudem den Abzug von Objekten in erheblichem Umfang durch das Haus Hohenzollern als größter Leihgeber der SPSG mit sich bringen.“ 

Daher teile der Senat die die Intention einer gütlichen Einigung, macht diese aber von zwei Prämissen abhängig.  Nämlich, dass „zum einen kulturell, kunsthistorisch oder historisch zentrale und daher unverzichtbare Objekte dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.“ Und dass zum anderen „dem Haus Hohenzollern in den öffentlichen Einrichtungen kein Recht zum Kuratieren der Darstellung des eigenen Geschichtsbildes eingeräumt wird.“

Es handle sich nicht um Geheimverhandlungen

Auch auf diese Position legt sich Berlin fest: „Die Forderung des Hauses Hohenzollern nach Mitspracherechten in den betreffenden Einrichtungen der SPK und SPSG wird …. seitens des Senates abgelehnt.“ Diese Zeitung hatte im Juli 2019 die seit 2014 laufenden diskreten Verhandlungen Berlins, Brandenburgs und des Bundes mit den Hohenzollern um tausende Kunstschätze in Schlossmuseen der Hauptstadtregion publik gemacht, von denen vorher weder Parlamente noch Öffentlichkeit erfahren hatten. Gleichwohl heißt es in der Antwort aus der Linke-geführten Kulturverwaltung, dass es „keine Geheimverhandlungen“ seien. „Es handelt sich um einen laufenden Verwaltungsvorgang, dessen Einzelheiten entsprechend der gängigen Vorgehensweise vor dem Abschluss nicht kommuniziert werden.“  

Bei einem möglichen Vergleich, so der Senat, „würden angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit die Parlamente von Bund und den beiden Ländern einzubeziehen sein.“ 

Grüne wollen keine "Geschichtspolitik im Hinterzimmer"

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener fordert eine konsequentere Linie des rot-rot-grün regierten Berlins gegenüber den Nachfahren des letzten deutschen Kaiser: Wer mit den Hohenzollern über Entschädigungen und Kunstgüter verhandle, „verhandelt damit faktisch auch über die historische Verantwortung der ehemaligen deutschen Herrscherdynastie und das deutsche Geschichtsbild“, sagt Wesener. „Diese Geschichtspolitik im Hinterzimmer unter Geheimhaltung der konkreten Inhalte ist unvereinbar mit den Grundsätzen einer Demokratie und freien Geschichtswissenschaft.“ 

Politisch steht auch der Berliner Senat die Hohenzollern-Forderungen ablehnend gegenüber, "auch und gerade vor dem Hintergrund der Rolle der Hohenzollern im Zuge der NS-Machtergreifung und der kolonialen Verbrechen des Deutschen Kaiserreiches“, heißt es. „Aus politischer Sicht ist die Rolle des Hauses Hohenzollern an dem Rechtsruck in der Weimarer Republik und schließlich der Machtergreifung Hitlers bzw. der NSDAP für den Senat unstreitig.“ Das ist in der Auseinandersetzung eine zentrale Frage. Eine Rückgabe von Kunstgütern und finanzielle Entschädigungen sind nach geltender Rechtslage nämlich ausgeschlossen, wenn die Betroffenen dem NS-Regime „in erheblichem Maße Vorschub“ geleistet haben. Diese juristische Bewertung, erklärt der Senat, „muss gegebenenfalls gerichtlich entschieden werden.“

Weitere Forderungen aus Berlin

Berlin hat im Zusammenhang mit den Hohenzollern aber auch Forderungen an die Bundesregierung, die bislang den Völkermord an den Völkern der Herero und Nama in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika unter dem damaligen Kaiser Wilhelm II. nicht anerkennt, dem heutigen Namibia. Es war der erste Genozid des 20. Jahrhunderts. „Aus dem deutschen Völkermord an den Herero und Name ergibt sich nach Auffassung des Senats eine besondere politische-moralische Verantwortung der Bundesrepublik“, heißt es in der Antwort. „Der Senat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, die Nachfahren der Opfer nicht nur um Entschuldigung zu bitten, sondern auch angemessene Entschädigungen als symbolische und materielle Wiedergutmachung für die an den Herero und Nama verübten Verbrechen anzubieten.“

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