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Beschränkt. In Brandenburg dürfen sich Menschen über die Osterfeiertage nachts nicht draußen aufhalten.

© Ottmar Winter PNN

Update

Schärfere Corona-Regeln im Land: Oster-Ausgangssperre in Brandenburg

Landesregierung beschließt eine nächtliche Drinnen-Pflicht zu Ostern. Tagsüber dürfen sich über die Feiertage aber zwei Haushalte treffen. Alle Modellprojekte für Öffnungen sind vorerst vertagt.

Potsdam/Berlin - Im Land Brandenburg gilt über die Osterfeiertage erneut eine nächtliche Ausgangssperre, nach der die Bevölkerung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht draußen unterwegs sein darf. Das hat das Kenia-Kabinett aus SPD, CDU und Grünen unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag wegen der erneut deutlich steigenden Zahl von Corona-Infektionen beschlossen. 

Zugleich verschärft Brandenburg die Einschränkungen: Modellprojekte für die Erprobung von Öffnungen, um die sich die Landeshauptstadt Potsdam und viele Landkreise bewerben wollten, werden erst einmal auf Eis gelegt. „Wir sind mitten in der befürchteten dritten Welle“, erläuterte Woidke den einstimmigen Kabinettsbeschluss auf einer Pressekonferenz. „Es ist eine landesweite Notbremse, die wir hier ziehen.“ Das Kabinett will nach seinen Worten nächste Woche darüber beraten, ob die Schulen nach den Osterferien zum Präsenzunterricht zurückkehren.

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Brandenburg unterscheidet sich mit diesen Beschlüssen vom bisherigen Lockerungskurs Berlins. Er gehe davon aus, dass auch Berlin die vereinbarten Bund-Länder-Beschlüsse zur Notbremse umsetzen werde, sagte Woidke. Er verwies auf die drohende Überlastung des Gesundheitswesens. Aktuell würden auf Intensivstationen hiesiger Krankenhäuser bereits 108 Covid-19-Patienten beatmet, Tendenz steigend. Vor zehn Tagen seien es 63 gewesen. gewesen. Hintergrund ist, dass es mehr schwere Fälle Jüngerer gibt, die länger behandelt werden.

Woidke: "Schwerwiegende Entscheidung"

Die Oster-Ausgangsbeschränkungen in Brandenburg gelten vom 1. April bis zum 6. April morgens. Diese „schwerwiegende Entscheidung“ sei nötig, um private Kontakte möglichst weitgehend einzuschränken, so Woidke. Es müsse verhindert werden, dass sich „mehr Menschen als zugelassen treffen und ausgelassen gefeiert wird“. Ausnahmen soll es wie im vorigen Jahr unter anderem für den Weg zur Arbeit und andere dringende Wege geben. 

In Brandenburg liegt inzwischen von den 18 Kreisen nur noch die Uckermark unter der Notbremse-Grenze von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in einer Woche. Mit der neuen Corona-Verordnung Brandenburgs werden – Woidke verwies auf das zweite Osterfest im Lockdown – die Regeln für private Treffen an einem Punkt leicht gelockert. Es dürfen sich von 1. bis 5. April, jeweils bis zur Ausgangssperre, zwei Haushalte mit bis zu fünf Erwachsenen treffen. Bisher war nur die Zusammenkunft mit einer haushaltsfremden Person erlaubt. 

Die neue Verordnung soll bis zum 18. April gelten. „Solange sehe ich nicht die Möglichkeit für Modellprojekte“, erklärte Woidke. Er sei froh, dass das die Landräte und Oberbürgermeister auch so sähen.

Geregelt werde auch, so Woidke, dass Arbeitgeber zu Testkonzepten verpflichtet werden und Arbeitnehmern mindestens einen Corona-Test pro Woche ermöglichen sollen, aber auch die elektronische Kontaktnachverfolgung per Luca-App.

Astrazeneca nur noch für Über-60-Jährige

Unterdessen hat auch Brandenburg die Impfungen mit dem Vakzin Astrazeneca für unter 60-Jährige zunächst gestoppt, wie viele andere Bundesländer auch. Am Abend fassten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern einen Beschluss zu Astrazeneca. Danach soll der Impfstoff ab Mittwoch in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter-60-Jährige aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sollen sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung“ weiterhin damit impfen lassen können, wie aus dem Beschluss von Dienstagabend hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

„Seltene, aber schwere Nebenwirkungen“

Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) eine entsprechende Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Grundlage seien derzeit verfügbare Daten zum Auftreten „seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen“. Diese seien vier bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetreten, teilte das beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gremium mit. Dabei geht es um Auffälligkeiten mit Fällen von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen, die vor allem bei jüngeren Frauen gemeldet wurden.

Laut dem Beschluss der Gesundheitsminister soll es den Ländern nun frei stehen, auch jetzt schon die 60- bis 69-Jährigen für das Mittel von Astrazeneca mit in ihre Impfkampagnen einzubeziehen. „Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen“, erläutern die Ressortchefs. 

Wenn Menschen unter 60 sich gemeinsam mit einem impfenden Mediziner für Astrazeneca entscheiden, sollen diese Impfungen grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Nach Worten von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), für das Impfmanagement zuständig, war in Brandenburg für die Hälfte der nächste Woche geplanten 120 000 Impfungen Astrazeneca vorgesehen.

Die Corona-Impftermine in dieser Woche sind nach Angaben des Innenministeriums trotz der neuen Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Vakzin von Astrazeneca gesichert. Für alle unter 60-Jährigen mit Termin für eine Erstimpfung mit Astrazeneca werde kurzfristig der Impfstoff von Biontech als Ersatz zur Verfügung gestellt, sagte Stübgen (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Dienstagabend. Lösungen für vereinbarte Termine in der kommenden Woche würden am Mittwoch geklärt. Es gelte weiterhin, dass kein Wahlrecht beim Impfstoff besteht.  

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