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Horst Mahler unter seinesgleichen.

© Thomas Leble/imago

Rechtsextremist Horst Mahler: Mahler wegen Kampfschrift angeklagt

Der Neonazi verfasste ein Pamphlet in der Haftanstalt Brandenburg/Havel.

Deutschlands bekanntester Holocaust-Leugner, der in Haft sitzende Ex-Terrorist und Neonazi Horst Mahler, ist erneut wegen Volksverhetzung angeklagt worden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Grund für die Anklage ist das von Mahler in der Haftanstalt in Brandenburg/Havel verfasste, von dort hinausgeschmuggelte und im Internet veröffentlichte Pamphlet „Das Ende der Wanderschaft“. Die Staatsanwaltschaft Cottbus, die im Land als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zentral für Internetdelikte zuständig ist, ermittelte seit Juni 2013 gegen den heute 78-jährigen Mahler. Zwischenzeitlich war immer wieder von aufwendigen Prüfungen der Kampfschrift die Rede, um den<TH>Vorwurf der Volksverhetzung rechtssicher in dem antisemitischen Buch nachzuweisen. In dem Buch propagiert Mahler „die Idee des Nationalsozialismus“ für den „Weg der Rettung aus der judaisierten Welt“. An andere Stelle schrieb er: „Gereinigt von den Spuren der Jüdischen Lügen“ werde „der Deutsche Volksgeist in neuem Glanz erstrahlen“.

Der Fall hatte zuvor in Brandenburg Entsetzen ausgelöst. Denn für die Arbeit an der 235-seitigen Schrift konnte der wegen Volksverhetzung inhaftierte Rechtsextremist zeitweise sogar einen Gefängnis-Computer nutzen, Warnungen vor einer Lockerung der Haftbedingungen und Mahlers Überstellung Mitte 2012 in den offenen Vollzug waren beiseitegeschoben worden. Deshalb hatte Brandenburgs Justizministerium ein Disziplinarverfahren gegen eine Gefängnisbeamtin und den damals verantwortlichen Anstaltsleiter Herrmann<TH>Wachter eingeleitet, der inzwischen wegen der Begünstigungsaffäre und des Rücktritts von Ex-Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) ins Ministerium strafversetzt wurde. Schöneburg hatte im August 2013 Pannen im Umgang Mahler eingeräumt, von mehreren Verfehlungen von Mitarbeitern gesprochen und erklärt, auch das Ministerium müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, nach ersten Hinweisen auf das Manuskript nicht stärker eingegriffen zu haben. „Es ist kein rühmliches Kapitel des brandenburgischen Strafvollzuges.“

Mahler war Mitbegründer der Rote Armee Fraktion (RAF), sagte sich später vom Terrorismus los und wandte sich dem Rechsextremismus zu. 2009 war er vom Landgericht Potsdam zu einer zwölfjährigen Haftstrafe wegen Leugnung des Holocausts und Verunglimpfung des Staates verurteilt worden. Von 2000 bis 2003 gehörte Mahler der NPD an, die er im Verbotsverfahren gegen die Partei als Rechtsanwalt vertrat.

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