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Prozess um Brandanschlag Nauen: Urteile sollen am Donnerstag gesprochen werden

Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen hat der Angeklagte NPD-Politiker Schneider schon mit wirren Verteidigungsreden für Aufsehen gesorgt. Er stellte die Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft als Unfall dar. Zum Schluss können sich nicht mal seine beiden Verteidiger auf eine Beurteilung einigen.

Potsdam/Nauen - Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen (Havelland) haben die beiden Verteidiger des angeklagten NPD-Politikers Maik Schneider im Landgericht Potsdam für Aufsehen gesorgt. Während sein Pflichtverteidiger Jens-Michael Knaak am Montag auf zweieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung plädierte, forderte Schneiders Wahlverteidiger Ulli Boldt die doppelte Strafe wegen schwerer politischer Kriminalität. Die Urteile gegen die insgesamt sechs Angeklagten sollen am Donnerstag gesprochen werden.

Knaak sagte, sein Mandant habe lediglich ein "politisches Rauchzeichen" gegen die Nutzung einer Sporthalle als Notunterkunft für Asylbewerber setzen wollen. Schneider habe jedoch nicht damit gerechnet, dass die Halle aus Beton niederbrennen würde. "Er wollte kein Volkseigentum zerstören, eine Sachbeschädigung plante er schon", betonte Knaak.

Wahlverteidiger Bolt: Wegen Brandstiftung mit "schwerstem Vorsatz" solle Schneider zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt werden

Dem widersprach jedoch überraschend Schneiders Wahlverteidiger Ulli Boldt. "Wer Feuer macht, will Feuer machen", sagte Boldt. "Wer nur ein Zeichen setzen will, schmeißt Farbbeutel." Mit dem Einsatz von acht Autoreifen, Sprit und einer Gasflasche habe sein Mandant mit einem großen Feuer rechnen müssen, betonte der Anwalt. Er bescheinigte Schneider "eine schwere politisch motivierte Kriminalität". Wegen Brandstiftung mit "schwerstem Vorsatz" solle Schneider zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt werden, forderte Boldt.

Der Anwalt eines weiteren Angeklagten forderte für seinen Mandanten wegen Beihilfe zu der Brandstiftung und weiterer Delikte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 27-Jährige habe sich zu seinen Taten bekannt und sich inzwischen offen von der rechtsextremistischen Szene in Nauen distanziert, sagte der Anwalt. Zudem habe er mit seinen Geständnissen zur Aufklärung der Straftaten beigetragen. Dies sei strafmildernd zu berücksichtigen.

Für weitere Angeklagte Bewährungsstrafen gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für Schneider wegen der Brandstiftung und einer Sachbeschädigung am Auto eines Polen acht Jahre und neun Monate sowie für einen Mitangeklagten acht Jahre und drei Monate Haft beantragt. Schneider soll nach dem Willen der Ankläger zudem wegen der massiven Störung einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen und wegen Hakenkreuzschmierereien eine weitere Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft erhalten. Für drei weitere Angeklagte forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

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Die Angeklagten im Nauen-Prozess versuchten, sich als lose Truppe darzustellen. Tatsächlich waren sie politisch überaus aktiv, wie PNN-Recherchen zeigen.

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Klaus Peters

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