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Omnibus Artenvielfalt vor dem Potsdamer Brandenburger Tor.

© Varvara Smirnova

Plan B für Artenschützer: Landtag sucht Lösung nach Negativ-Gutachten

Nach dem herben Rückschlag für die Volksinitiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern" muss der Landtag nun entscheiden, wie er damit umgeht.

Potsdam - Nach dem vernichtenden Urteil des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Volksinitiative „Artenvielfalt sicher – Zukunft sichern“ von Naturschutzverbänden wie Nabu und BUND sind die Fraktionen im Landtag um Schadensbegrenzung bemüht. Der Beratungsdienst hatte die Volksinitiative, die in kurzer Zeit mehr als 73000 Unterschriften gegen das Insektensterben gesammelt hat, wie berichtet wegen inhaltlicher und formaler Mängel für unzulässig erklärt. Der Hauptausschuss des Landtags, der die Expertise beauftragt hatte, muss nun entscheiden, wie er mit der Volksinitiative umgeht.

Das Votum des Beratungsdienstes sei sehr eindeutig, sagt SPD-Fraktionschef Erik Stohn. „Es gibt schwere rechtliche Bedenken.“ Deswegen könne er sich nicht vorstellen, die Initiative für zulässig zu erklären. Ziel müsse es sein, die Anliegen beider Artenschutzinitiativen – neben den Naturschützer hatten auch die Landnutzer eine Volksinitiative mit milderen Zielen gestartet – zu einem gemeinsamen Koalitionsantrag zusammenzubinden.

Wegen formaler Mängel unzulässig

Auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann, wie Stohn Jurist, betont: „Wir nehmen das Anliegen der Initiative sehr ernst.“ Allerdings sei der vorgelegte Gesetzentwurf der Naturschützer aus der Sicht seiner Fraktion tatsächlich wegen formaler Mängel unzulässig – und müsse deshalb abgelehnt werden.

„Wir teilen die Einschätzung nicht und sehen nicht, dass die Initiative automatisch für unzulässig erklärt werden muss“, sagte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Die Volksgesetzgebung würde zu stark beschränkt, würde der Hauptausschuss die Initiative ablehnen. Wie Stohn sieht aber auch er einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Grünen zum Artenschutz als möglichen Ausweg. Der Fall zeige aber auch, dass die Volksgesetzgebung in Brandenburg fehlkonstruiert sei. Volksinitiativen müssten vorher auf Formalia geprüft werden und nicht erst, wenn zehntausende Bürger für ein Anliegen bereits unterschrieben haben.

Der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler, der die Volksinitiative der Naturschutzverbände mit unterzeichnet hat, geht davon aus, dass die formalen Mängel, die der Beratungsdienst aufführt, geheilt werden können. „An uns wird es rechtlich nicht scheitern“, so Vida. Die Initiative für unzulässig zu erklären wäre „ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unterzeichnet haben“, meint auch Linksfraktionschefin Kathrin Dannenberg.

„Es wäre ein fatales Signal"

Die AfD-Fraktion habe sich noch keine einhellige Meinung zum Umgang mit dem Gutachten gebildet, so Fraktionschef Andreas Kalbitz. „Dem Anliegen stehen wir prinzipiell positiv gegenüber.“ Beide Artenschutz-Volksinitiativen werden am heutigen Mittwoch im Umweltausschuss des Landtags angehört.

Auch andere Volksinitiativen lesen das Gutachten des Beratungsdienstes nun aufmerksam. „Es wäre ein fatales Signal, auch für die Einstellung zur Demokratie im Land, wenn diese Unterschriften nicht zählen würden“, sagt Henning Schluß, der die Volksinitiative „Klimanotstand Brandenburg“ ins Leben gerufen hat und die Artenschutz-Initiative unterstützt. Nach erster Durchsicht träfen die in dem Gutachten aufgeführten Probleme auf die die Klima-Volksinitiative nicht zu. 

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