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Seit 1. März gilt die Masern-Impfpflicht.

© Julian Stratenschulte/dpa

Neues Gesetz: Masern-Impfpflicht beschert Kitas mehr Arbeit

Seit 1. März gilt die Masern-Impfpflicht in Brandenburg. Die Einrichtungen im Land sind vorbereitet - doch die Novelle ist mit Mehraufwand verbunden.

Potsdam - Die seit Sonntag geltende Masern-Impfpflicht bedeutet für Schulen, Kitas und Krankenhäuser in Brandenburg einen großen Verwaltungsaufwand. Bis Ende der Übergangsfrist am 31. Juli 2021 müssen alle derzeitigen Mitarbeiter eine Immunisierung nachweisen, die Leitungen sind für die Dokumentation zuständig. Neue Mitarbeiter dürfen nur noch eingestellt werden, wenn sie geimpft sind – und Kitakinder ohne Impfschutz müssen zu Hause bleiben.

Kitaleitungen müssen für das neue Gesetz ihre Betreuungsverträge anpassen, nicht geimpfte Menschen dem Gesundheitsamt melden und Übersichtssysteme für den Impfstatus von Mitarbeitern und Kindern entwickeln, erläutert Diakoniedirektorin Barbara Eschen die zusätzlichen Aufgaben. Der Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder vertritt in Brandenburg derzeit 167 Kitas. Eschen kritisierte, dass laut Gesetz die Verantwortung für diesen Prozess bei der Leitung liegt – und Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro geahndet werdet können.

Ungeimpfte Kita-Kinder müssen zu Hause bleiben

Wenn Eltern sich weigern, den Nachwuchs impfen zu lassen, ist die Situation in Kindertagesstätten klar: Die Kinder dürfen nicht betreut werden. An Schulen ist die Lage aufgrund der Schulpflicht schwieriger. Schüler ohne Impfung müssen weiter unterrichtet werden, die Schulleitung muss sie jedoch dem Gesundheitsamt melden. Die Behörde kann dann die Eltern zu einer Beratung einladen – Zwangsimpfungen wird es allerdings nicht geben.

Das Bildungsministerium informierte die Schulleitungen im Februar nach eigenen Angaben mit einem Rundschreiben über die neuen Aufgaben. Demnach übernehmen die Schulämter die Dokumentation bei der Einstellung von Lehrern und pädagogischem Personal, das Bildungsministerium stellt entsprechende Bescheinigungen an Lehramtskandidaten aus. Für die Dokumentation der Impfnachweise aller weiteren Mitarbeiter und der Schüler sind die Schulen zuständig.

Das Ernst von Bergmann Klinikum in Potsdam sieht nach Angaben einer Sprecherin bei Neueinstellungen „eher weniger Verwaltungsaufwand“. Etwas zeitaufwendiger werde es aber bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland, da zum Beispiel Impfausweise übersetzt werden müssten. Sogenannten Bestandsmitarbeitern soll ein unkompliziertes Verfahren für Nachimpfungen angeboten werden – in Zusammenarbeit mit Hausärzten der Klinikgruppe.

Großer Verwaltungsaufwand bei Kliniken

Bei den Kliniken der Asklepios-Gruppe in Brandenburg strebt man an, für die Nachimpfungen der derzeitigen Mitarbeiter nicht die volle Frist bis Ende Juli 2021 auszunutzen. Bei der Überprüfung sieht man einen großen Verwaltungsaufwand, der allerdings mit dem bestehenden Verwaltungspersonal abgearbeitet werden müsse.

Die Impfpflicht wurde Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder, die ab dem 1. März in eine Kita aufgenommen werden, einen Impfnachweis mitbringen müssen. Dasselbe gilt für Personal, ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten an Schulen, Kitas und Kliniken, soweit Mitarbeiter nach 1970 geboren sind. Für Bestandsmitarbeiter sowie bereits betreute Kinder gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2021.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt, Kinder innerhalb der ersten zwei Jahre zweimal gegen Masern impfen zu lassen. Dieses Ziel erreichen in Brandenburg nur 73,5 Prozent der Kinder. Der Landtag hatte im Vorjahr für eine Impfpflicht gestimmt. Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte sich für eine Impfpflicht ausgesprochen. „Wir können uns bei dem Thema keine esoterischen Diskussionen leisten“, hatte er erklärt. 

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