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Regelmäßig kommen Schülergruppen in die Gedenkstätte Sachsenhausen - allerdings rechnen sie kaum damit, dort von Nazi-Propaganda belästigt zu werden.

© dpa

Neonazis in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen: Staatsanwältin pfeift Polizei zurück

Nach dem Fund von NPD-Flyern in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen widerspricht die Staatsanwaltschaft der vorschnellen Einschätzung der Polizei. Entgegen erster Angaben wird nun doch ermittelt.

Potsdam - In der KZ-Gedenkstätte waren in der vergangenen Woche NPD-Flyer verteilt und rechte Musik gespielt worden. Neonazis hatte vor und auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen NPD-Propaganda verbreitet. Die Flyer waren am Mittwochvormittag vermutlich im Namen der NPD Mecklenburg-Vorpommern unter anderem auf den Toiletten der Gedenkstätte ausgelegt worden. Zeugenaussagen zufolge sei zudem aus einem Auto rechte Musik abgespielt worden. Erwischt wurde von der Polizei aber niemand.

Knapp eine Woche später pfeift nun die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Polizei zurück. Denn laut der ersten Mitteilung der Polizeidirektion Nord waren die Flyer zunächst nicht als strafrechtlich relevant eingestuft worden - eine offensichtlich vorschnelle und nicht mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Einschätzung.

Denn tatsächlich wird wegen Störung der Totenruhe ermittelt. Das sagte die für Staatsschutzverfahren zuständige Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper am Montag den PNN. Auf den NPD-Flyern sollen herabsetzende Bemerkungen über „Zigeuner“ gestanden haben. Daher geht die Staatsanwaltschaft vom Verdacht der Störung der Totenruhe aus, weil Sinti und Roma im Dritten Reich von den Nazis auch in den Konzentrationslagern eingepfercht und ermordet wurden. Konkret geht es darum, dass auf einer öffentlichen Totengedenkstätte beschimpfender Unfug verübt wurde, wie es dem Gesetz nach heißt. Störung der Totenruhe wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

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