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Nach Gewaltvorfällen in Frankfurt (Oder): Wilke leitet Ausweisung von Flüchtlingen ein

Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Linke) leitet Ausweisungsverfahren gegen sieben gewalttätige Flüchtlinge ein. Zwei von ihnen waren an dem Überfall auf einen Club in der Oderstadt beteiligt.

Frankfurt (Oder) - Der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), René Wilke (Linke), setzt seinen harten Kurs gegen gewaltbereite Flüchtlinge um: Gegen sieben Personen seien Ausweisungsverfahren eingeleitet worden, wie die Stadt am Donnerstagnachmittag mitteilte.  In Auswertung der Gespräche mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Innenministerium in Potsdam sowie der im Ordnungsamt der Stadt vorliegenden Informationen habe Oberbürgermeister Wilke entschieden,  gegen sieben Personen "den verwaltungsrechtlichen Prozess einer Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland" einzuleiten. Es handele sich um insgesamt sieben Asylbewerber aus Syrien, Pakistan und den Palästinensergebieten. Zwei von ihnen seien in den Überfall auf den Frankfurter Club "Le Frosch"  Ende August verwickelt gewesen.

Wilke: Gewalt darf keinen Platz haben

„Über 1300 geflüchtete Menschen leben derzeit in Frankfurt (Oder), fast alle erbringen eine enorme Leistung, sich in ein Land mit ihnen fremder Sprache und Kultur zu integrieren", erklärte Wilke am Donnerstag. Das "gravierende Fehlverhalten" einiger Weniger schade Geflüchteten und damit den Bemühungen aller Frankfurter, die ihnen helfend, offen und gastfreundlich zur Seite stünden. "Dagegen wollen wir ein Zeichen setzen und den rechtlich gegebenen Rahmen vollends ausschöpfen. Hass und Gewalt, egal durch wen, dürfen in unserer Stadt keinen Platz haben", sagte er.  Integration setze die Bereitschaft und den Willen zu friedlichem Miteinander bei allen daran Beteiligten voraus. Diesen Geist erlebe er in seiner Stadt. "Ihn gilt es zu schützen und zu bewahren", betonte Wilke.

Nun drohen Gerichtsverfahren

Das bedeutet aber noch nicht, dass die sieben Flüchtlinge tatsächlich ausgewiesen werden. Bislang wurde erst geprüft, ob sie sich genügend zu schulden kommen ließen, um so ein Verfahren, mit dem Frankfurt (Oder) Neuland betritt, überhaupt einzuleiten. Die Prüfung einer tatsächlichen Ausweisung durch die Ausländerbehörde der Stadt erfolge unabhängig von Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei zu möglichen Straftaten, die dieser Personenkreis begangen haben soll, erläutert ein Stadtsprecher. Nach Erlass einer Ausweisung bestehe für die Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Frankfurter Ausländerbehörde stehe nun in der Verantwortung, objektiv einzuschätzen, ob das Verhalten der Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt und ob das Ausweisungsinteresse gegenüber dem Bleibeinteresse überwiege. Die Arbeit an diesen Vorgängen erfolgt weiterhin zügig, sehr sorgsam und mit hoher Priorität, so der Sprecher. 

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