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In einem ersten Verfahren war der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. 

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Update

Nach Brandanschlag in Nauen: Ex-NPD-Mann lehnt Deal im Prozess um Brandanschlag ab

Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Nauen hatte die Verteidigung ein Angebot auf Verständigung erwirkt. Doch der angeklagte Ex-NPDler lehnt das ab.

Potsdam - Deal im Brandstifter-Prozess geplatzt: Der frühere NPD-Politiker Maik Schneider wird sich nicht auf eine Verständigung einlassen, um das Verfahren abzukürzen. Das teilte sein Anwalt Sven-Oliver Milke am Freitag den PNN mit. Damit wird der Prozess wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) am Mittwoch wie geplant mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Am Donnerstag war der Prozess wie berichtet unterbrochen worden, weil Schneiders Verteidigung eine Verständigung angeregt hatte.

Der Deal hätte dem angeklagten Ex-NPD-Politiker Maik Schneider im Falle eines umfassenden Geständnisses einen deutlichen Strafnachlass bringen können. Das Geständnis müsse aber „von Reue getragen sein“, hatte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann erklärt. Das Verfahren gegen seinen Mitangeklagten Dennis W. wird nach Beschluss vom Donnerstag abgetrennt. Schneider hätte laut Richter Feldmann auch mit Deal im Prozess um die Brandstiftung mit mindestens sechs Jahren Haft rechnen müssen. Für die massive Störung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Nauen soll der Strafrahmen demnach zwischen einem und eineinhalb Jahren liegen. Das Verfahren wegen der Inbrandsetzung eines Autos hätte ganz eingestellt werden können. Im ersten Prozess war der 31-Jährige im Februar 2017 zu einer Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) wegen der Befangenheit eines Schöffen wie berichtet aufgehoben.

Eine persönliche Einlassung Schneiders werde es auch am Mittwoch nicht geben, sagte Anwalt Milke nun den PNN. Sein Mandat werde vorerst weiter vollumfänglich zu den Tatvorwürfen schweigen. 

Gericht lehnt erneuten Befangenheitsantrag ab

Das Gericht hatte am Donnerstag einen erneuten Befangenheitsantrag von Schneiders Anwälten abgelehnt. Dieser galt zwei Richterinnen, die im Sommer einen Antrag Schneiders auf Haftentlassung abgelehnt hatten, weil sie weiter Fluchtgefahr sahen. Sie beriefen sich bei ihrer Begründung auch auf die Beweisfindung im ersten Prozess. Da der BGH das erste Urteil aufhob, sei das nicht zulässig, monierten Schneiders Anwälte. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Auch ein Besetzungsrüge, wonach laut Geschäftsordnung ein anderer Richter dem Prozess beiwohnen würde, wies der Vorsitzende Richter Feldmann ab. Erste Taktik der Verteidigung offenbar: die schlechte Personal- und komplizierte Vertretungslage der Brandenburger Justiz ausnutzen.

Der zunächst für die nun zuständige Fünfte Strafkammer vorgesehen Richter wurde nach Zossen abgeordnet, weil dort Personal fehlt. Eine Kollegin, gegen die sich auch der Befangenheitsantrag richtete, übernahm in der Kammer. Zuständigkeitshalber hätte Theodor Horstkötter aus der Ersten Strafkammer, der den Vorsitz im ersten Brandstifter-Prozess innehatte, über den aktuellen Antrag mitentscheiden müssen. Dieser zeigte sich am Donnerstag selbst an, damit er nicht über den Befangenheitsantrag gegen die beiden Richterinnen befinden muss. Da dieser am Ende abgelehnt wurde, heißt die neue Strategie Schneiders also offenbar: Reue zeigen. Im ersten Prozess hatte der 31-Jährige noch erklärt, er habe die Flüchtlingsunterkunft nur „einrußen“ wollen. (mit dpa)

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