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Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über den Kindermörder Silvio S., hier ist er beim Prozess im Juli 2016 am Landgericht Potsdam zu sehen.

© R. Hirschberger

Morde an Elias und Mohamed: BGH lässt Sicherungsverwahrung für Silvio S. erneut prüfen

Silvio S. ermordete zwei kleine Jungen. Beim Urteil berücksichtige das Landgericht Potsdam seine Brutalität nicht ausreichend, fand der Bundesgerichtshof. Jetzt soll das Landgericht über eine unbefristete Sicherungsverwahrung entscheiden.

Potsdam/Berlin/Leipzig - Der Mörder der beiden Jungen Elias (6) aus Potsdam und Mohamed (4) aus Berlin könnte nach seiner lebenslangen Haft doch in Sicherungsverwahrung kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch in Leipzig, dass das Landgericht Potsdam die Gefährlichkeit des 34-Jährigen erneut prüfen und über die unbefristete Sicherungsverwahrung – das schärfste Mittel zum Schutz der Gesellschaft vor besonderes gefährlichen Straftätern – entscheiden muss.

Das Landgericht hatte Silvo S. im Sommer 2016 wegen Mordes und schwerem sexuellem Kindesmissbrauch zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich hatte es eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung schon nach 15 Jahren unmöglich macht. Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung hatten die Potsdamer Richter allerdings abgelehnt, da ein Gutachter keine gesicherte Gefährlichkeitsprognose erstellen konnte.

Der Prozess in Potsdam offenbarte verstörende Details

Die brutalen Taten hatten die Öffentlichkeit über Monate bewegt, die im Prozess publik geworden Details waren verstörend. Silvio S. hatte im Juli 2015 in Potsdam den sechsjährigen Elias vom Spielplatz entführt, ihn vergewaltigt, erstickt und in seinem Garten vergraben. Am 1.Oktober 2015 entführte er auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin-Moabit den vierjährigen Sohn einer Asylbewerberin. Silvo S. missbrauchte auch Mohamed sexuell und erwürgte ihn. Die Leiche lagerte er in einer Wanne mit Katzenstreu. Ende Oktober 2015 wurde Silvo S., der isoliert bei seinen Eltern im Dorf Kaltenborn bei Jüterbog lebte, gefasst. Seine Mutter hatte ihn auf Fahndungsfotos von einer Überwachungskamera entdeckt und die Polizei verständigt.

Das Potsdamer Urteil ist zwar grundsätzlich rechtskräftig, die Revision von Silvio S. hat der BGH bereits verworfen. Doch der Revision der Staatsanwaltschaft folgte der BGH in Leipzig nun. Das Potsdamer Gericht habe Fehler gemacht, indem es nicht ausreichend bewertete, dass S. beide Taten binnen kurzer Zeit und sehr brutal verübt hat.

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