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 Keine Bewegung bei Braunkohle-Plänen: In der Warteschleife

Cottbus - Das Land Brandenburg hält sich mit der Prüfung von möglichen Tagebauerweiterungen im Süden des Landes weiter zurück. Ein laufendes Braunkohlenplanverfahren zu einer weiteren Grube am Standort Jänschwalde werde absolut gehemmt behandelt, teilte die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg am Donnerstag im Braunkohlenausschuss in Cottbus mit.

Cottbus - Das Land Brandenburg hält sich mit der Prüfung von möglichen Tagebauerweiterungen im Süden des Landes weiter zurück. Ein laufendes Braunkohlenplanverfahren zu einer weiteren Grube am Standort Jänschwalde werde absolut gehemmt behandelt, teilte die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg am Donnerstag im Braunkohlenausschuss in Cottbus mit. Auch ein Verfahren zu einer Klage von Umweltschützern gegen den Braunkohlenplan Welzow-Süd II, den die Landesregierung beschlossen hatte, ruhe immer noch. Als Grund wurde unter anderem genannt, dass unklar ist, ob der neue Tagebaubetreiber in der Lausitz, LEAG, die einstigen Vattenfall-Pläne zum Ausbau der zwei Grubenstandorte in Brandenburg weiterverfolgen will.

Für die angedachten Abbaufelder müssten drei Dörfer in der Gemeinde Schenkendöbern und Teile der Stadt Welzow im Landkreis Spree-Neiße umgesiedelt werden. Dagegen gibt es immer wieder Proteste. Der tschechische EPH-Konzern hat vor Kurzem die Lausitzer Braunkohlesparte vom schwedischen Staatskonzern Vattenfall übernommen, der sich stärker auf erneuerbare Energien konzentrieren will. Der neue Tagebaubetreiber LEAG gehört zu EPH. LEAG prüft derzeit, ob an den Gruben-Erweiterungen festgehalten wird. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich in mehreren Monaten zu rechnen.

Die ursprünglichen Vattenfall-Pläne für den Standort Welzow-Süd sind weiter gediehen als die für das Jänschwalde, wo sich das Ganze noch im Stadium eines Braunkohlenplanverfahrens befindet. Bei einem solchen Verfahren bei der Landesplanung gibt es unter anderem eine Umweltprüfung. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann die Landesregierung einen Braunkohlenplan verordnen. Das ist für den Standort Welzow-Süd mit dem geplanten Abbaufeld II bereits 2014 der Fall gewesen. Die Verordnung der Regierung heißt aber noch nicht, dass der Tagebau tatsächlich auch erweitert wird. Zuvor muss der Betreiber noch Rahmenbetriebsplan-Unterlagen beim Landesbergamt zur Prüfung einreichen. Die Behörde hat dann das letzte Wort.

Mit der Klage gegen den Braunkohlenplan Welzow-Süd wollen Umweltschützer erreichen, dass dieser für unwirksam erklärt wird. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist für den Fall zuständig. Eine Sprecherin bestätigte, dass das Verfahren ruhe. Das hätten die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend noch vor dem Verkauf der Braunkohlesparte beantragt. Soll das Verfahren weiterlaufen, müsste ein Beteiligter wieder an das Gericht herantreten, wie eine Sprecherin erläuterte. Aus Berlin kam indes ein klares Zeichen: Im am Donnerstag veröffentlichten Koalitionsvertrag der künftigen rot-rot-grünen Landesregierung wenden sich die Parteien im Rahmen der Gemeinsamen Landesplanung gegen den Aufschluss und die Erweiterung von Braunkohlegruben. (dpa)

Anna Ringle

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