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Die Turnhalle in Nauen brannte komplett ab. 

© Nestor Bachmann/dpa

Kein Deal im Verfahren gegen Maik Schneider: Schleppender Prozess um Brandanschlag

Im Revisionsprozess wegen des Brandanschlags auf eine geplante Asylunterkunft in Nauen ist wie erwartet kein Deal zustande gekommen. Nun beginnt die Beweisaufnahme. 

Potsdam - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen ist es am Mittwoch zu keinem sogenannten Deal gekommen. Vergangenen Donnerstag hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf deren Antrag hin über eine Verständigung beraten. Danach stellte das Gericht im Falle eines reuigen Geständnisses des Angeklagten, des früheren NPD-Politikers Maik Schneider, eine geringere Strafe in Aussicht (PNN berichteten).

Schneider war mit Bedingungen nicht einverstanden

Schneider waren die angekündigten Strafen aber zu hoch, wie sein zweiter Pflichtverteidiger Jens-Michael Knaak sagte. Sollte das Gericht mit dem Strafmaß weiter nach unten gehen, sei allerdings eine Verständigung nicht ausgeschlossen. Das Gericht hatte angekündigt, die Strafe für die Brandstiftung an der Turnhalle im August 2015 könnte auf minimal sechs und maximal sechs Jahre und neun Monate begrenzt werden. Für die massive Störung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sollte der Strafrahmen zwischen einem und eineinhalb Jahren liegen, das Verfahren wegen der Inbrandsetzung eines Autos könnte ganz eingestellt werden. Der Angeklagte wolle sich nicht zu den vom Gericht genannten Bedingungen verständigen, verlas Richter Klaus Feldmann eine Erklärung zu Beginn des dritten Verhandlungstages.

BGH folgte Schneiders Argumenten

Schneider war vom Landgericht Potsdam zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil es einen Befangenheitsantrag aus Sicht des Bundesgerichtshofs zu Unrecht abgelehnt hatte, muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Beginn der Beweisaufnahme

Am Mittwoch begann das Gericht nach dem vorerst geplatzten Deal mit der Beweisaufnahme. Dabei ging es zunächst um Schneiders Rolle bei einer Stadtverordnetenversammlung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft im Februar 2015. Laut Anklage soll sie der Angeklagte massiv gestört haben. Schneider sei „Motivator“ eines Aufzuges von Gegnern gegen die geplante Unterkunft gewesen, sagte der ehemalige Bürgermeister von Nauen, Detlef Fleischmann (SPD), als Zeuge. Die Menschenmasse habe mit Händen und Füßen gegen die durchsichtige Fassade getrommelt. Dabei sei die Menge mit so einer „Gewalt“ vorgegangen, dass die Scheibe „hätte zerbersten können.“ Die Leute im Saal hätten sich bedroht gefühlt. Mit Gesten habe Schneider die Menschen animiert, weiterzumachen, so der Zeuge. Ob er dadurch den Tatbestand der Nötigung erfüllt habe, ist aus Sicht der Verteidigung fraglich. Man müsse weitere Zeugen hören, sagte Schneiders Pflichtverteidiger Sven-Oliver Milke. Darüber werde das Gericht beraten, kündigte Richter Feldmann an. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. (dpa)
 

Anna Kristina Bückmann

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