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Mit Mundschutz auf den Wochenmarkt. 

© Soeren Stache/dpa

Kehrtwende in der Coronakrise: Brandenburg will Maskenpflicht auch für den Einzelhandel

Unter dem Eindruck der Berliner Entscheidung will Brandenburg eine Maskenpflicht in Busse, Bahnen und jetzt auch im Einzelhandel einführen. 

Potsdam - Das Agieren der Länder in der Coronakrise erinnert an das berühmte Rennen von Hase und Igel: Wer prescht vor – am besten, ohne sich dabei groß bewegen zu müssen? Nachdem Berlin am Dienstag eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr angekündigt hat, zieht nun auch Brandenburg nach und will am Donnerstag im Kabinett über das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen beraten. Das kündigten Innenminister Michael Stübgen (CDU) und Gesundheitsministerin Ursula (Grüne) am Dienstag zeitgleich in den parallel per Telefonkonferenz stattfindenden Sondersitzungen von Innen- und Gesundheitsausschuss an.

Regierungssprecher Florian Engels bestätigte gegenüber den PNN am Mittwochnachmittag, dass die Maskenpflicht in Brandenburg nun doch auch für den Einzelhandel gelten soll. Das Kabinett werde das aus Termingründen nun nicht am Donnerstag, sondern am Freitag beschließen. 

Brandenburg im Zugzwang wegen Verkehrsverbund mit Berlin

Am Vormittag war zunächst nur vor der Maskenpflicht im ÖPNV die Rede gewesen. Demnach solle wegen des gemeinsamen Verkehrsverbunds auch in Brandenburg vom kommenden Montag an, wie in Berlin eine Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen gelten, kündigte Stübgen am Mittwoch in der Telefonkonferenz des Innenausschusses an. Die Pflicht soll auch den Regional-Express umfassen.
Gesundheitsministerin Nonnemacher sagte im Gesundheitsausschuss des Landtags: „Da haben wir jetzt vorbesprochen, dass wir darauf natürlich reagieren müssen, weil der VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) ein einheitliches System ist.“ Brandenburg sei im Zugzwang. Die Landesregierung hatte bisher nur das Tragen von Masken im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr empfohlen. Noch am Dienstagmorgen hatte Nonnemacher betont, eine von der Opposition am Dienstag geforderte Maskenpflicht sei in Brandenburg nicht geplant. Sie hatte im ZDF-„Morgenmagazin“ davor gewarnt, durch die vermeintliche Sicherheit einer Maske die Abstandsgebote zu vernachlässigen. Am Mittwoch verwies sie auf die Bund-Länder-Vereinbarung, die keine Maskenpflicht beinhaltet habe. „Ein Land prescht vor und dann ziehen alle weiteren auch nach.“ Noch am Freitag, bei der Abstimmung mit Berlin, sei seitens des Nachbarlandes keine Maskenpflicht geplant gewesen, betonte auch Stübgen. Da Berlin nun doch einen anderen Weg einschlage, sei es sinnvoll, mitzugehen. Es sei nicht vermittelbar, dass Fahrgäste im ÖPNV in Berlin Masken tragen müssten und diese beim Überschreiten der Landesgrenze wieder abnehmen können. 

Michael Stübgen (CDU), Minister des Innern und für Kommunales.
Michael Stübgen (CDU), Minister des Innern und für Kommunales.

© dpa

Linke fordert Maskenpflicht für alle Bereiche

Die Abgeordnete der Linksfraktion, Andrea Johlige, nannte den Berliner und Brandenburger Weg bei der Maskenpflicht „zu kurz gesprungen“. Eine Maskenpflicht müsse für alle Bereiche gelten, in denen sich Kontakt nicht vermeiden lasse, also auch für den Handel. So regelt es Potsdam als erste Brandenburger Kommune ab Montag. Noch am Mittwochmorgen sagte Stübgen, dass eine Maskenpflicht in Geschäften zunächst nicht vorgesehen sei. Dass eine solche Pflicht doch komme, darüber berichtete zuerst die BZ.

Infografik: So wirksam sind Schutzmasken - Welche Schutzmaske schützt vor Ansteckung?
Infografik: So wirksam sind Schutzmasken - Welche Schutzmaske schützt vor Ansteckung?

© und Illustration: Tagesspiegel/ Böttcher, Möller

Ausreichend Masken für die Bevölkerung stünden aus seiner Sicht zur Verfügung. Mund und Nase müssten bedeckt sein, erklärt er in der Telefonkonferenz. Das heißt, es seien keine medizinischen Masken notwendig, besondere Schutzmasken müssten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vorgehalten werden. 

Lockerungen für Demoverbot ab 4. Mai

Die Bürger könnten sich notfalls auch Schal oder Tuch vor das Gesicht binden, so Stübgen. Das Wirtschaftsministerium sei dabei, eine Maskenproduktion in Brandenburg selbst auf den Weg zu bringen, kündigte der Innenminister an. Mit welcher Firma dazu Gespräche geführt werden, sagte er nicht. Stübgen kündigte zudem an, dass es vom 4. Mai an auch weitere Lockerungen beim Demonstrationsrecht geben könnte. Seit Montag sind Demonstrationen mit bis zu 20 Personen wieder erlaubt. „Beschränkungen im Demonstrationsrecht und in die Religionsfreiheit sind extreme Eingriffe in die Grundrechte der Bürger“, betonte Stübgen. Daher wolle die Landesregierung dort Erleichterungen schaffen, sobald dies zu verantworten sei. Auch eine Wiederzulassung von Gottesdiensten ab 4. Mai ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sei im Gespräch. Wieder erlaubt sind derzeit nur religiöse Zeremonien wie Taufen oder Trauerfeiern mit maximal 20 Teilnehmern. 

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Auch Gottesdienst mit bis zu 50 Teilnehmern wieder erlaubt

Der Berliner Senat hatte am Dienstag angekündigt, unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ab 4. Mai Gottesdienste mit maximal 50 Teilnehmenden zu erlauben. Gesundheitsministerin Nonnemacher erklärte ebenfalls am Mittwoch, dass ab Anfang Mai Gottesdienste „in sehr klarem Rahmen wieder ermöglicht“ werden sollten.  Der Fraktionschef der Linken, Sebastian Walter, fordert darüber hinaus einen Stufenplan für die Öffnung von Hotels und Gaststätten, ähnlich wie in Schleswig-Holstein. Spätestens bis zum 4. Mai müssten die Außenbereiche von Lokalen geöffnet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden kann. Auch Hotels sollten unter strikten Hygieneauflagen in einer zweiten Stufe öffnen, fordert Walter. (mit dpa)

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