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Horst Mahler

© dpa

JVA Brandenburg: Neonazi will Haftverschonung: Horst Mahler in Haft schwer erkrankt

Der Neonazi Horst Mahler verbüßt eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung. Wegen einer Erkrankung ist er aus der JVA Brandenburg in ein Krankenhaus verlegt worden.

Potsdam - Der Neonazi und frühere Rechtsanwalt von Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF), Horst Mahler, einer der bekanntesten Holocaustleugner der Bundesrepublik, ist in der Haft schwer erkrankt. Der 79-Jährige sei mit einer schweren Sepsis aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel in ein Krankenhaus verlegt worden, bestätigte ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums. Den Angaben zufolge verbrachte Mahler, einst NPD-Mitglied, einige Zeit auf einer neurologischen Intensivstation, weil der Verdacht auf einen Schlaganfall bestand, der sich aber nicht bestätigte. Deshalb und nach Gabe von Antibiotika, die anschlugen, wurde er in einen separaten, für JVA-Insassen vorgesehenen Teil eines städtischen Krankenhauses verlegt.

Ungewöhnlich ist aber: Eine Brandenburger Zeitung hatte den Äußerungen der Mahler-Familie breiten Platz eingeräumt, die sich über die angeblich schlechte Behandlung des Neonazis beschwerte. Dadurch wurde die Erkrankung publik.

Volksverhetzung: Zehn Jahre Haft für Horst Mahler

Mahler verbüßt seit 2009 in Brandenburg/Havel eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und der Holocaust-Leugnung. Insgesamt summieren sich mehrere Verurteilungen, vor allem wegen Volksverhetzung, auf zwölf Jahre Haft. Im August hat er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Der Rest könnte auf Bewährung ausgesetzt werden. So hat es Mahler auch beantragt. Nun muss die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam entscheiden, ob Mahler nach Verbüßung der Zwei-Drittel-Strafe vorzeitig freikommt.

Wie im aktuellen Vorgang arbeiten Mahler und seine Angehörigen schon lange daran, dass er vorzeitig entlassen werden kann. Bereits vor mehr als einem Jahr hatte Mahler mit Verweis auf sein hohes Alter einen Antrag auf vorzeitige Entlassung nach der Hälfte seiner Haftzeit gestellt.Das Landgericht Potsdam hatte ihm aber geraten, seinen Antrag zurückzuziehen – weil er aussichtslos sei.

Schlechte Chancen für vorzeitige Entlassung aus der JVA Brandenburg

Mahler weigerte sich, seinen Antrag zurückzunehmen. Sein Schreiben endete mit den Worten: „Die Verhältnisse in unserem Lande werden nicht so bleiben, wie sie sind. Wenn die Wende kommt, werden viele Namen verbrennen.“

Nun muss die Strafvollstreckungskammer Potsdam erneut abwägen, ob Mahler auf Bewährung vorzeitig auf freien Fuß darf. Dafür werden unter anderem die Sozialprognose und die Rückfallwahrscheinlichkeit berücksichtigt, wohl aber auch, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus schon 2014 Anklage erhoben hat wegen Volksverhetzung. Der Vorwurf: Mahler hat zwischen November 2012 und März 2013 in Haft einen antisemitischen Aufsatz verfasst, der von Unbekannten im Internet veröffentlicht wurde. Es ist das mehr als 200 Seiten dicke antisemitische Pamphlet „Das Ende einer Wanderschaft. Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“. Und auch die Leitung der JVA Brandenburg/Havel soll sich nach Darstellung der Mahler-Familie gegen die Aussetzung der Strafe nach zwei Dritteln der Haftzeit ausgesprochen haben.  

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