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Justiz: Spandauer Gitter

Ex-Hotelier Axel Hilpert tritt Haft in Berlin an. Aber offener Vollzug ist nicht so bald in Aussicht.

Berlin/Potsdam - Millionen-Betrüger Axel Hilpert hat seine Haftstrafe angetreten. Er sitzt aber nicht in Brandenburg hinter Gittern, wo er die Investitionsbank Brandenburg (ILB) beim Bau der 2005 eröffneten Vier-Sterne-Hotelanlage Resort Schwielowsee um 2,6 Millionen Euro betrogen hat und verurteilt wurde. Vielmehr hatte Hilpert seinen Wohnsitz nach Berlin verlagert. Wohl in Erwartung der liberalen Regeln in der Hauptstadt hoffte er offenbar, nur wenige Woche einsitzen zu müssen und bald im offenen Vollzug tagsüber das Gefängnis verlassen zu können. Am Montag meldete sich der 70-Jährige in der Haftanstalt für den offenen Vollzug in Hakenfelde. Das sagte am Dienstag eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Potsdam und bestätigte einen Bericht von „Bild“ und „B.Z.“

Weil sich Hilpert als sogenannter Selbststeller selbst bei der Haftanstalt meldete und nicht von der Polizei abgeholt werden musste, könnte er „im offenen Vollzug aufgenommen werden“, hieß es aus der Justiz. Dazu wird aber zunächst geprüft, ob er die Anforderungen erfüllt. Es darf nicht zu befürchten sein, dass er flüchtet oder wieder Straftaten begeht. Auch die mehr als hundert Seiten lange Urteilsbegründung wird geprüft, ebenso die Strafhöhe. In der Berliner Justiz ist von einem komplexen Fall die Rede, die Prüfung könne sich mehrere Wochen hinziehen. Bis dahin darf Hilpert nicht raus.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte Hilpert 2017 zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, im April 2018 wurde der Schuldspruch rechtskräftig, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies Hilperts Revision zurück. Ein früheres Urteil des Landgerichts Potsdam, das 2012 sechs Jahre Haft gegen Hilpert verhängt hatte, war vom BGH aufgehoben worden. Und bevor der Prozess dann in Frankfurt (Oder) neu aufgerollt wurde, soll Hilpert in der Hoffnung auf die lockeren Regeln in Berlin seinen Hauptwohnsitz dort angemeldet haben. Wie sich aber erst jetzt herausstellt, wäre das gar nicht nötig gewesen – außer dass es für Hilpert nach Spandau schneller geht als zur Haftanstalt in Brandenburg an der Havel. In dem seit März gültigen Vollzugsplan des Justizministeriums ist noch weitaus liberaler als in Berlin geregelt, dass Straftäter bei Haftantritt gleich in den offenen Vollzug kommen, wenn sie bislang auf freiem Fuß waren, freiwillig am Gefängnistor klopfen und weniger als drei Jahre Haft verbüßen müssen.

Ein Jahr hat Hilpert schon in der Untersuchungshaft abgesessen. Damit bleibt eine Reststrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Dass ihm bei guter Führung ein Drittel der Haft erlassen wird, ist auch nicht ausgemacht. Denn Berlin ist das Bundesland, in dem diese Regel am seltensten genutzt wird. Auch sonst sind Hilperts Aussichten, schon bald nur hinter Gittern nächtigen zu müssen und tagsüber seinen Immobiliengeschäften nachgehen zu können, nicht die besten. Ein Job als Selbstständiger, zumal in einem Bereich, in dem er einst Straftaten begangen hat, sei ausgeschlossen, hieß es. Besser wäre ein Job als Beschäftigter. Wenn es ganz schlimm kommt, könnte ihm auch angeboten werden, sich beim Arbeitskommando bei der Forst oder in der Gärtnerei zu bewähren, bevor er tagsüber Freigänger wird.

Erst vor wenigen Tagen hatte Hilpert den PNN gesagt: „Ich bejammere mich nicht. Da muss ich durch. Ich habe versucht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen. Aber nun ist es, wie es ist.“ Er habe keine Lust und kein Geld mehr. Zumal er erst vor ein paar Wochen vom Berliner Kammergericht zur Zahlung von drei Millionen Euro an die ILB verurteilt wurde. Alexander Fröhlich

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