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Der Angeklagte (l) wartet mit seinem Anwalt Mario Schink (2.v.l.) Anfang Dezember vor Gericht.

© Bernd Settnik/dpa

Justiz in Brandenburg: Prozess um getötete Feuerwehrmänner wird neu verhandelt

Im Prozess um zwei bei einem Unfall getötete Feuerwehrmänner ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Berufung eingelegt.

Potsdam / Brandenburg/Havel - Der Prozess um zwei von einem Lkw-Fahrer getötete Feuerwehrmänner wird neu verhandelt: Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Brandenburg/Havel auf Anfrage bestätigte, haben sowohl die Verteidigung des Täters als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Demnach wird sich jetzt das Landgericht in Potsdam mit dem Fall befassen. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

Wie berichtet war der heute 57-Jährige Lkw-Fahrer Stefan M. im September 2017 ungebremst in eine Unfallstelle auf der A2 gerast. Zwei Männer der Freiwilligen Feuerwehr aus Kloster Lehnin kamen dabei ums Leben. Das Amtsgericht hatte ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem verfügte es, dass Stefan M. zwei Jahre lang nicht Auto fahren darf.

Ein Urteil, mit dem beide Seiten nicht zufrieden sind. Die Staatsanwaltschaft hatte mit drei Jahren und sieben Monaten im Prozess eine deutlich höhere Strafe gefordert. Der Verteidiger des Täters, Mario Schink, dagegen plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Daran will er auch festhalten. 

Gegenüber den PNN erklärte Schink jetzt, dass sich sein Berufungsantrag auf den Rechtsfolgenausspruch beschränke, es in einem Berufungsverfahren also nur um die Strafe gehe. Das bedeutet, dass vor der nächst höheren Instanz nicht zwingend noch einmal Zeugen gehört werden müssten. „Das wollen wir den Betroffenen ersparen“, so Schink. Die rechtliche Bewertung des Falls – fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung – sei unumstritten. Die Sanktion, die seinem Mandaten auferlegt wurden, seien aus seiner Sicht aber zu hart und müssten überprüft worden. Ziel sei, die Strafe auf Bewährung auszusetzen, so Schink. Im Januar werde er mit seinem Mandanten das weitere Vorgehen beraten.

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