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Justiz in Brandenburg: Anwälte warnen: Bürger verlieren Glauben in Justiz

Die Brandenburger Gerichte sind spürbar überlastet, daher müssen viele Bürger jahrelang auf eine Entscheidung warten. Nach Richtern und Staatsanwälten protestiert nun auch die Anwaltschaft - und warnt vor gefährlichen Folgen für den Rechtsstaat.

Potsdam - Die Überlastung der Brandenburger Gerichte wird auch für die Anwaltschaft im Land zunehmend zu einem Problem. "Ich würde gerne meinem verfassungsmäßigen Auftrag als Rechtsanwalt und damit selbstständigen Organ der Rechtspflege nachkommen, aber Verfahrenslaufzeiten von mehreren Jahren erschweren die Arbeit zunehmend", sagte der Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Brandenburg, Jens Frick, der Deutschen Presse-Agentur. Nirgendwo dauere ein Verfahren vor dem Zivil-, Straf-, Sozial- oder Verwaltungsgericht so lange wie in Brandenburg.

Verwaltungsgerichte brauchen dreimal so lang

So hätten sich bei den Verwaltungsgerichten die Laufzeiten der Verfahren von früher eineinhalb bis drei Jahren insbesondere durch die Asylverfahren inzwischen auf dreieinhalb bis fünf Jahre erhöht. Dasselbe gelte für die Sozialgerichte, die häufig wegen fehlerhafter Bescheide der Jobcenter mit Hartz-IV-Klagen überlastet seien. Frei werdende Stellen würden an den Gerichten lange nicht besetzt und Ersatz für Langzeiterkrankte gebe es nicht, klagte Frick. "Als Folge werden auch Mitarbeiter krank, die die Mehrarbeit schultern müssen."

"Die Folge ist: Viele Bürger glauben inzwischen nicht mehr, dass ihnen in einem Rechtsstreit geholfen wird", sagte der Anwalt. Zumindest erlebt Frick schon jetzt, dass ihm Mandanten, die säumige Kunden haben, sagten: "Wenn ich den juristisch korrekten Weg gehe und den Schuldner verklage, dauert das Verfahren mindestens fünf Jahre und bis dahin hat der sowieso kein Geld mehr", schilderte Frick. "Die sagen: ,Da bezahl' ich doch lieber drei Leute aus Russland. Die arbeiten schneller und erfolgversprechender'." Und was fast noch schlimmer sei, so Frick: "Die Wahrscheinlichkeit - etwa für einen Betrüger - aufzufliegen, ist angesichts der überlasteten Gerichte einigermaßen gering."

Auch der Vorsitzende Richter des Anwaltsgerichts bestätigt das

Diese Erfahrung kann auch der Vorsitzende Richter des Anwaltsgerichts bei der Brandenburger Rechtsanwaltskammer, Thomas Jürgens, bezogen auf den eigenen Berufsstand bestätigen. "Die Unterbesetzung der Gerichte führt dazu, dass die Beschäftigung mit schwarzen Schafen in unserem Berufsstand an der Rechtsanwaltskammer und dem Anwaltsgericht hängen bleibt", klagte Jürgens.

Als Beispiel nannte er einen Rechtsanwalt, gegen den das Anwaltsgericht im Dezember 2017 ein Berufsverbot verhängt hatte. Der Anwalt hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme das Sozialgericht Cottbus in drei Jahren mit mehr als 12 000 Klagen ohne jegliche Begründung etwa gegen Hartz-IV-Bescheide überzogen. Die vorausgegangenen Widersprüche seien vom Büro des Anwalts großteils in einem Verfahren mit vorgefertigten Stempeln ebenfalls ohne Begründung eingereicht worden. Zudem hatte er die Richter laut dem Beschluss des Anwaltsgerichts mehrfach übel beleidigt. Die Entscheidungen des Anwaltsgerichts seien wegen eines Formfehlers allerdings in der nächsten Instanz aufgehoben worden.

Dabei hat die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen eben jenen Rechtsanwalt seit 2013 mehr als 40 Anklagen wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Beleidigung und anderer Delikte erhoben. Das Landgericht Cottbus hat allerdings noch kein Verfahren angesetzt.

Wegen Personalnot musste in Cottbus eine Zivilkammer geschlossen werden

Dies bestätigte auch der Sprecher des Cottbuser Landgerichts, Frank Merker. Die zuständige II. Strafkammer müsse als Wirtschaftskammer langwierige Verfahren führen und zudem auch Prozesse um Betrug und Raub übernehmen, erläuterte Merker. "Darunter sind häufig Angeklagte, die in Haft sitzen. Diese Verfahren müssen vorrangig behandelt werden, bevor die Angeklagten wegen überlanger Verfahrensdauer wieder aus der Haft entlassen werden müssen", sagte der Sprecher. Daher hätte gegen den Rechtsanwalt noch kein Prozess angesetzt werden können.

Am Landgericht habe vor gut einem Jahr eine Zivilkammer geschlossen werden müssen, weil der Vorsitzende Richter in Ruhestand gegangen und nicht ersetzt worden sei, erläuterte Merker. Die übrigen Zivilkammern hätten deren Fälle übernehmen müssen. "So gibt es dort auch keine Kapazitäten, Richter für andere Verfahren abzuordnen", sagte Merker.

Das Land Brandenburg hätte auch Geld sparen können

Betrügerische Tätigkeiten wie die beschriebene kosteten den Staat viel Geld, rechnete Frick vor. "Der Rechtsanwalt aus Calau hat seine sozialrechtliche Tätigkeit vermutlich auf Basis von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe abgerechnet", so Frick. "Beide Leistungen zahlt der Staat, also das Land Brandenburg." Pro Fall seien dies im Durchschnitt 250 Euro, schätzte er. Damit hätte der Anwalt bei 12 000 Fällen rund drei Millionen Euro eingenommen. "Hätte das Landgericht Cottbus schneller reagiert, hätte das Land Brandenburg vielleicht viel Geld gespart."

So bleibe die Aufgabe, einem solchen Rechtsanwalt seine Zulassung zu entziehen, weiter am Anwaltsgericht hängen, sagte Jürgens. Und so lange könne der Jurist ungehindert weiter arbeiten. Ein weiteres Verfahren gegen ihn sei zwar bereits eröffnet worden, hatte sich jedoch zunächst immer wieder wegen Befangenheitsanträgen verzögert. Zudem habe der Anwalt seinen Sitz mittlerweile nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt. (dpa)

Klaus Peters

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