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Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).

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Interview | Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU): „Wir erwarten eine Welle neuer Verfahren“

Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) über Organisierte Kriminalität und den geplanten Verfassungstreuecheck in Brandenburg. Taten im Netz sollen härter bestraft werden können.

Frau Hoffmann, seit Sie 2019 ihr Amt übernommen haben, ging es in der Justiz vor allem um Personalaufwuchs. Wo stehen Sie da jetzt?
Wir haben in dieser Legislatur bisher rund 200 Richter und Staatsanwälte neu eingestellt. Im nächsten Richterwahlausschuss im August kommen elf weitere junge Richter und Staatsanwälte dazu. Mittlerweile sind alle Geschäftsbereiche der Justiz auskömmlich ausgestattet. Wir sehen uns jedoch derzeit in der Strafgerichtsbarkeit einer erheblichen Zunahme von Verfahren ausgesetzt, die die erzielten Erfolge gefährden könnte.

Werden die Brandenburger also immer krimineller?
Nein, es geht vor allem um Ermittlungserfolge von Europol bei der Entschlüsselung sogenannter Krypto-Messengerdienste, wie EncroChat und SKYECC. Diese Messengerdienste haben gezielt mit ihrer angeblichen Abhörsicherheit geworben und wurden daher gerade auch von kriminellen Organisationen genutzt. Aufgrund der Ermittlungserfolge haben sich bundesweit die Verfahrenszahlen im Bereich schwerer Organisierter Kriminalität erheblich erhöht. 

Die meisten Verfahren befinden sich noch bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften. Die Haftverfahren in der Schwerpunktabteilung für Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) haben sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Und das ist erst der Anfang der Welle. Die ersten Verfahren laufen aber bereits bei den Strafkammern unserer Landgerichte und die Täter sind zum Teil schon zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

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Was sind das für Straftaten, um die es da geht?
Es geht vor allem um Organisierte Kriminalität im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, aber auch um illegalen Waffenhandel. Wir klären im Moment bundesweit ein großes Dunkelfeld auf. Das sind natürlich Ermittlungserfolge, über die wir uns freuen, die aber Polizei, Staatsanwälte und Strafgerichte gegenwärtig und in Zukunft vor große Herausforderungen stellen, zumal wir in diesem Bereich – und da muss ich jetzt vorsichtig sein – auch einen von einigen Großstadt-Strafverteidigern gepflegten neuen Umgang zwischen Verteidigung und unseren Gerichten erleben.

Was meinen Sie damit?
Richter und Staatsanwälte berichten davon, dass die Atmosphäre in den Gerichtssälen gerade dort, wo Berliner Kanzleien Mandanten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität vertreten, unglaublich aufgehitzt sei. Da wird in der Verhandlung aufgesprungen, geschimpft, Richter und Staatsanwälte werden persönlich attackiert und respektlos behandelt – immer in der Hoffnung, das Gericht zu einem Verfahrensfehler zu provozieren. Mit dieser Verschärfung des Tons in den Gerichtssälen muss unsere Justiz umgehen lernen.

Wie bereiten Sie denn die Justiz auf die neuen Verfahren vor?
Als erste Maßnahme haben wir die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Frankfurt (Oder) aufgestockt und der Schwerpunktabteilung zwei zusätzliche Stellen zugewiesen. Und wir haben in den derzeitigen Haushaltsverhandlungen zusätzliche Stellen für vier Vorsitzende und vier Beisitzer für die Strafkammern angemeldet, um die Welle von Verfahren, die auf die Strafgerichtsbarkeit zuläuft, auffangen zu können. Ein anderer Bereich, in dem wir eine erhebliche Zunahme von Straftaten feststellen, sind Verfahren wegen Kinderpornographie. Deshalb werden wir auch der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Datennetzkriminalität und Kinderpornographie in Cottbus zwei zusätzliche Stellen zuweisen, um die Verfahren zügiger bearbeiten zu können.

Das bedeutet natürlich auch, dass Sie mehr Expertise bei der Verfolgung der Datennetz- und Internetkriminalität brauchen.
Da sind wir mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus schon gut aufgestellt. Wichtiger wäre an dieser Stelle eine Anpassung und Ausweitung der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen, um die Effizienz der Strafverfolgung zu stärken. So haben wir das Problem, dass wir in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung haben, deshalb bleiben viele Täter anonym. Zum anderen sind die Strafrahmen für Computerdelikte nicht mehr angemessen: Sie stammen überwiegend aus dem Jahr 2007. Damals kamen gerade die ersten Smartphones auf den Markt. 

Die mit Computerkriminalität verbundenen Strafrahmen liegen im Bereich von zwei bis drei Jahren, also eher im Bereich der Sachbeschädigung. Aber heute können durch solche Delikte kritische Infrastrukturen in Größenordnungen lahmgelegt werden. In der Vergangenheit haben wir zahlreiche Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern erlebt, deren Betrieb teilweise eingestellt werden musste. Das passt einfach nicht mehr zusammen. Deswegen hat mein Haus eine entsprechende Bundesratsinitiative erarbeitet, die wir demnächst ins Kabinett einbringen werden.

Werben Sie für härtere Strafen?
Wir werben für gerechtere Strafen und mehr Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Je nach Schwere der Tat sollen auch bei der Computerkriminalität Strafrahmen von bis zu fünf oder zehn Jahren Freiheitsstrafe angemessene Strafen ermöglichen.

Ein Themawechsel: Innenminister Michael Stübgen plant einen Verfassungstreuecheck. Sie sind als Justizministerin speziell für Richter und Staatsanwälte zuständig, wenn es um Einstellungen geht. Warum sollen Richter und Staatsanwälte von der geplanten Regelung ausgenommen werden?
Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, aus dem Jahr 1975, zum damaligen „Radikalenerlass“: Da hat das Gericht erklärt, dass überall dort, wo der öffentliche Dienstherr einen langen Beobachtungszeitraum hat, bevor er die Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppe auf Lebenszeit verbeamtet oder in den öffentlichen Dienst übernimmt, eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz unverhältnismäßig sei. Damals hatte ein Rechtsreferendar geklagt. Die Referendarzeit und die Zeit als Proberichter, die zwingend einer Lebenszeiternennung vorausgehen, umfassen mindestens fünf Jahre. Da wird man annehmen dürfen, dass das eigentlich genug Zeit für den Dienstherrn ist, um die Persönlichkeit und Verfassungstreue des Bewerbers anhand der konkreten Aufgabenwahrnehmung überprüfen zu können.

Wer also fünf Jahre lang sauber und verfassungstreu gearbeitet hat, muss nicht mehr überprüft werden?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist noch ein weiterer Faktor, nämlich das mögliche Gefährdungspotential, zu berücksichtigen. Je geringer das konkrete Gefährdungsrisiko einer Berufsgruppe ist, desto eher gerät eine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz an rechtliche Grenzen. In der Brandenburger Justiz hatten wir bisher nicht einen Fall, wo ein Richter oder Staatsanwalt wegen rechtsextremer oder verfassungsfeindlicher Gesinnung aufgefallen ist.

Was heißt das für das Verhältnis von Justiz- und Innenministerium, wenn Sie an dieser Stelle Stopp sagen?
Ich sehe da keinen Dissens zwischen Innen- und Justizministerium. Im Gesetzentwurf ist eine Ausnahme für Richter und Staatsanwälte vorgesehen. Es gibt aber von anderer politischer Seite Bedenken gegen diese Ausnahmeregelung. Diese Bedenken kann ich aus Gründen der öffentlichen Wahrnehmung auch nachvollziehen. Aus rein rechtlicher Sicht werden wir uns aber auch noch mit einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem April dieses Jahres zu den Grenzen einer Weitergabe von Informationen des Verfassungsschutzes auseinandersetzen müssen.

Worum ging es bei der Entscheidung? Was steht da drin?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Informationen des Verfassungsschutzes, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Behörden weitergeleitet werden dürfen.

Liegen diese Voraussetzungen überhaupt vor, wenn bei jeder Einstellung die Verfassungsschutzbehörden angefragt werden?
Dazu befinden wir uns derzeit in der Abstimmung. Wenn man im Ergebnis dazu käme, die Informationsgewinnung durch den Verfassungsschutz auf weniger eingriffsintensive Maßnahmen zu beschränken, bedürfte es auch keiner Ausnahmeregelung für Richter, Staatsanwälte und vergleichbare Berufsgruppen. Ich bin sicher, es wird im Ergebnis der Abstimmung ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden, welcher das Gleichgewicht zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen staatlicher Institutionen sowie der Berufsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz der Bürger wahrt.

Das Interview führte Benjamin Lassiwe

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