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Seit Ende Oktober tritt die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - wieder in Deutschland auf.

© dpa

Im Kreis Prignitz: Zweiter Fall von Vogelgrippe in Brandenburg

Ein verendeter Mäusebussard ist positiv den H5N8-Erreger getestet worden. Anfang November war die Geflügelpest bei einem Kranich nachgewiesen worden.

Potsdam - In Brandenburg ist ein zweiter Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Wie das Verbraucherschutzministerium am Montag mitteilte, wurde im Landkreis Prignitz ein verendeter Mäusebussard positiv auf den H5N8-Erreger getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte den Verdacht bestätigt.

Anfang November war der erste Fall der Geflügelpest bei einem verendeten Kranich im Nachbarlandkreis Ostprignitz-Ruppin nachgewiesen worden. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte darauf hingewiesen, dass die Geflügelpest seit Ende Oktober wieder verstärkt auch in Deutschland auftritt. Es gelte, eine Übertragung auf Hausgeflügel zu verhindern.

Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern

Hobbyhalter sollten ihr zufolge sicherstellen, dass Ställe gegen unbefugten Zutritt gesichert sind und von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Auch sollte es Möglichkeiten zum Waschen der Hände und zur Desinfektion von Schuhen geben.

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Die Geflügelhalter wurden aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken, unter anderem durch Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel.

Laut Ministerium sind Infektionen bei Menschen mit dem Erreger bisher nicht bekannt. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich. (dpa)  

Silke Nauschütz

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