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Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

© Ottmar Winter

Gesundheitsministerin erteilt allgemeine Weisung: Wie die Impfpflicht durchgesetzt wird

Das Brandenburger Stufenverfahren soll eine Gefährdung für die Gesundheitsversorgung und Pflege verhindern. Ab Mai könnten die ersten Betretungs- und Tätigkeitsverbote verhängt werden. 

Potsdam - Es ist eine der schwierigsten und heikelsten politisch-administrativen Operationen in Brandenburg seit 1990. Jetzt steht fest, wie hier die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Zehntausende Beschäftigte in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienst und Feuerwehr praktisch durchgesetzt werden soll. Vom Bundestag Ende 2021 beschlossen gilt diese Impfpflicht bundesweit ab 15. März 2022. Am Freitag erteilte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) eine allgemeine Weisung an die Kreise und kreisfreien Städte mit Vorgaben, die ein einheitliches Handeln der Gesundheitsämter sichern und Einschnitte in Pflege und gesundheitlicher Versorgung verhindern soll.

Nach diesem Verfahren könnten ab Mai die ersten Betretungs- und Tätigkeitsverbote gegen Ungeimpfte solcher Einrichtungen verhängt werden. Die Impfpflicht gilt auch für regelmäßig dort tätige Dienstleister, also Handwerker, Friseure, medizinische Fußpflege und freie Mitarbeiter. Für die Impfpflicht-Operation wird ein in Sachsen entwickeltes Online-Portal bei den Gesundheitsämtern eingesetzt.

Einrichtungen sollen bis Anfang April ungeimpftes Personal melden

Dorthin müssen die Einrichtungen bis Anfang April jene Beschäftigten melden, die bis dahin keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine Impfunfähigkeit vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt fordert daraufhin jede gemeldete Person auf, innerhalb von drei Wochen den Immunisierungsnachweis beizubringen. Geschieht das nicht, folgt eine zweite Mahnung mit Angeboten zur Beratung und Impfterminen. Danach kann der Zugang zu den Einrichtungen verboten werden.

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Parallel werden Auswirkungen auf die Versorgung gecheckt. Die Einrichtungen müssen mit der Meldung der Ungeimpften eine Bewertung der Folgen schicken, die der Personalausfall hätte. Das Gesundheitsamt prüft dann, ob dadurch die Versorgung gefährdet wird – und zwar die im Kreis oder der kreisfreien Stadt. Dann, und zwar nur dann, ist ein Sechs-Wochen-Moratorium möglich – noch ohne Schritte gegen Impfverweigerer. Danach erfolgt aber in der Regel „kein weiterer Aufschub“, hieß es.

Die Auskunft, ob die Versorgung in Kreis oder Stadt gefährdet ist, sollen bei ambulanten Praxen Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung erteilen. Im Klartext: Da der Ausfall einer einzelnen Arztpraxis etwa in Potsdam in der Regel nicht die Versorgung der gesamten Stadt gefährden dürfte, würde in solchen Fällen die Impfpflicht trotzdem durchgesetzt. Bei Krankenhäusern gilt der Grundsatz, dass bereits beim Ausfall eines Bereiches die Versorgung gefährdet wäre – und der Sechs-Wochen-Aufschub folgt.

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Bei denen, die sich strikt weigern, folgt so oder so ein förmliches Stufen-Verfahren, samt Anhörung und Bußgelddrohung, das am Ende die härteste Konsequenz haben kann: „Danach sollen die Gesundheitsämter ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen, wenn eine Person allen genannten Aufforderungen nicht nachkommen.“

Novavax-Impfstoff wird nächste Woche erwartet

Begonnene Impfserien werden berücksichtigt, ebenfalls mit dem Sechs-Wochen-Moratorium ohne Konsequenzen für Betroffene. „Ihnen wird die notwendige Zeit für die zweite Impfung eingeräumt“, sagte Nonnemacher. „Wir wollen erreichen, dass sich viele Menschen, die bisher gezögert haben, für eine Impfung entscheiden.“ Zudem bekommen Beschäftigte aus Impfpflicht-Einrichtungen zuerst die Möglichkeit, sich sich mit dem neuen, ab nächste Woche erwarteten Impfstoff Novavax impfen zu lassen.

Das Verfahren hatte eine gemeinsame Arbeitsgruppe ( „Praktiker-AG“) von Ministerium, Kommunal- und Gesundheitsebene entwickelt. Nonnemacher zeigte sich davon überzeugt, dass dies die gemeinsame Linie der Kenia-Regierung ist – auch des CDU–Koalitionspartners. Der hatte zunächst ein Aussetzen der Impfpflicht gefordert. Einen Kabinettsbeschluss sei nicht nötig, sie habe aber Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Innenminister Michael Stübgen (CDU) stets über den Stand der Vorbereitungen informiert, sagte Nonnemacher.

Nach einer aktuellen Erhebung des Gesundheitsministeriums vom Februar haben 5044 von den 42 629 Mitarbeitern der Pflege im Land bisher keinen Impfschutz, also 11,8 Prozent. Bei Pflege-Dienstleistern sind 241 von 2537 Mitarbeitern ungeimpft, das sind 9,5 Prozent. Bei Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Feuerwehren dürften die Quoten ähnlich sein. Der Countdown läuft.  

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