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Die 2015 in Brand gesetzte Turnhalle war als Notunterkunft für Flüchtlinge geplant.

© Julian Stähle/dpa

Geplante Flüchtlingsunterkunft in Brand gesetzt: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung gegen Ex-NPD-Politiker  

Das Urteil gegen Ex-NPD-Politiker Maik Schneider nach dem Turnhallen-Brand in Nauen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Entscheidung des Landgerichts Potsdam.

Karlsruhe (dpa/bb) - Das Urteil gegen den Ex-NPD-Politiker Maik Schneider wegen des Brandes einer Turnhalle in Nauen (Landkreis Havelland) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Potsdam, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch bekannt gab (Beschluss vom 12. Januar 2022). „Die auf die vom Angeklagten erhobene Sachrüge gebotene Überprüfung des Urteils hat jedoch insoweit keinen Rechtsfehler ergeben“, hieß es.

Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Brandstiftung

Das Landgericht hatte Schneider im August 2021 wegen der Brandstiftung an einer Turnhalle in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2015, die zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen war, sowie weiterer Taten zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Halle brannte komplett aus. Der Wiederaufbau kostete 3,9 Millionen Euro.

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Daneben hatte Schneider im Februar 2015 eine Versammlung der Stadtverordneten mit mindestens 50 Gleichgesinnten zum Abbruch gezwungen, bei der über den Standort eines künftigen Wohnheims für Flüchtlinge entschieden werden sollte. Vor der Fensterfront skandierten sie lautstark ausländerfeindliche Parolen. Schneider hatte gegen das Urteil aus Potsdam Revision eingelegt. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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