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Erardo C. Rautenberg, Generalstaatsanwalt und SPD-Direktkandidat in Brandenburg.

© Thilo Rückeis

Generalstaatsanwalt in Brandenburg: Rautenberg kündigt Rückzug an

Brandenburgs amtierender Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg meldet sich nach schwerer Krebserkrankung zu Wort. Der Posten des Chefanklägers soll im Oktober ausgeschrieben werden.

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Potsdam - Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg hat seinen Rückzug vom Posten des Chefermittlers des Landes angekündigt. In einem Beitrag für diese Zeitung schreibt Rautenberg: „Nach über 21 Jahren neigt sich meine Amtszeit als brandenburgischer Generalstaatsanwalt dem Ende zu.“ Nach PNN-Informationen hat der zwischenzeitlich schwer erkrankte Rautenberg bereits vor Monaten mit dem Justizministerium in Potsdam verabredet, dass er nach der Bundestagswahl unabhängig von seinem persönlichen Ergebnis als SPD-Direktkandidat im Wahlkreis 60 nicht mehr als Generalstaatsanwalt tätig sein werde. Im Oktober soll die Stelle ausgeschrieben werden.

Rautenberg wird sich wegen seiner Krebserkrankung auch nicht mehr aktiv im Wahlkampf einmischen, wie er bereits angekündigt hatte. Nach der Erholung von der OP werde eine Chemotherapie nötig sein. „Auf ärztlichen Rat werde ich mich nun auf meine Genesung konzentrieren und mich daher an dem laufenden Wahlkampf nicht mehr aktiv beteiligen können“, hat Rautenberg erklärt. Den Antrag auf Wahlvorbereitungsurlaub hat Rautenberg wieder zurückgezogen.

Trotz der Umstände sieht sich Rautenberg gezwungen, sich nun öffentlich zu Wort zu melden – als dienstältester Generalstaatsanwalt der Bundesrepublik und Beamter. Grund sind die Vorgänge in Berlin um die Auswahl des künftigen Chefanklägers dort. In seinem Beitrag kritisiert Rautenberg die Stellenbesetzung des Berliner Generalstaatsanwalts mit der Berliner Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers. Die Auswahlentscheidung des Senats sei „von sachwidrigen Erwägungen bestimmt“. Er habe schon 2015 bei der Stellenausschreibung den Eindruck gehabt, „dass für die Leitung der bedeutendsten, weil für die Hauptstadt zuständigen deutschen Generalstaatsanwaltschaft, gar kein besonders qualifizierter Staatsanwalt gesucht wurde“. Diese unter Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) erfolgte Stellenausschreibung sei „nicht sachgerecht“ gewesen, weil nicht explizit Bewerber nur mit staatsanwaltlicher Erfahrung gesucht wurden. Rautenberg hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass Generalstaatsanwälte in Deutschland seit 2010 keine politischen Beamten mehr sind.

Koppers, die in Kürze zur Generalstaatsanwältin Berlins ernannt werden soll, war nie Staatsanwältin. Sie war Vizepräsidentin des Landgerichts, bevor sie Polizeivizepräsidentin wurde. Sie ist Wunschkandidatin von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Rautenberg hatte sich zuvor für Koppers’ Mitbewerberin Susanne Hoffmann ausgesprochen. Hoffmann, Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium, war mehrere Jahre Rautenbergs Stellvertreterin und bewarb sich ebenfalls als Berliner Generalstaatsanwältin. Ob Hoffmann Konkurrentenklage einreicht, ist offen – es wird aber wegen zahlreicher Pannen im Auswahlverfahren damit gerechnet. 

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