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Der N5H8-Erreger ist für Menschen unschädlich, sorgt aber für hohe wirtschaftliche Schäden, wenn sich Nutztiere infizieren. 

© Matthias Schrader dpa

Geflügelpest in Prignitzer Putenmast: 16.000 Nutztiere getötet

In einer Nutztiermast im Landkreis Prignitz ist die hochpathogene Variante des Geflügelpest-Virus nachgewiesen worden. Es ist der zweite Fall bei Nutztieren innerhalb weniger Wochen in Brandenburg.

Potsdam - Der gefährliche Geflügelpest-Erreger H5N8 ist in einer gewerblichen Putenmast in Brandenburg ausgebrochen. Etwa 16.000 Puten mussten auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes im Landkreis Prignitz getötet werden, wie das Gesundheitsministerium in Potsdam am Sonntagabend mitteilte.

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Es ist der zweite Fall in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen. Der Erreger war bereits Ende Dezember in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße bestätigt worden. Zudem wurde das Virus bislang bei einigen Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigte, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt. „Die Ursache für die Infektion wird derzeit ermittelt“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). „Dieser erneute Fall zeigt: Die Seuchensituation ist weiterhin sehr angespannt.“

Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Gefürchtet wird vor allem der hohe wirtschaftliche Schaden, der durch das Virus entstehen kann. Für Menschen gilt der Erreger als ungefährlich. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Es ist den Angaben zufolge nicht ausgeschlossen, dass das Virus über Wildvögel eingetragen wurde. In ganz Deutschland grassiert derzeit das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 unter Wasser- und Greifvögeln. Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest wurden nach Behördenangaben eingeleitet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis in den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern.

Silvia Kusidlo

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