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Flughafen BER: Nach PNN-Bericht wird Geheimgutachten veröffentlicht

Potsdam - Bisher war alles geheim, nun ist es im Netz abrufbar: Der neue Flughafenchef und frühere Berliner Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD) hat am Montag die zuvor von den PNN publik gemachten „streng vertraulichen“ Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger vom Herbst 2016 und März 2017 für die Flughafengesellschaft zum BER-Eröffnungstermin veröffentlichen lassen. Wie berichtet hält Berger aktuell einen BER–Start vor 2019 nicht ohne Beschleunigungsmaßnahmen machbar, die allerdings seit 2015 am BER erfolglos waren.

Potsdam - Bisher war alles geheim, nun ist es im Netz abrufbar: Der neue Flughafenchef und frühere Berliner Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD) hat am Montag die zuvor von den PNN publik gemachten „streng vertraulichen“ Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger vom Herbst 2016 und März 2017 für die Flughafengesellschaft zum BER-Eröffnungstermin veröffentlichen lassen. Wie berichtet hält Berger aktuell einen BER–Start vor 2019 nicht ohne Beschleunigungsmaßnahmen machbar, die allerdings seit 2015 am BER erfolglos waren. Wie am Montag berichtet hatte er bereits im Gutachten vom 26. September 2016 – kurz nach der Berlin-Wahl – die Chancen für einen BER-Start 2017 nur noch bei zehn Prozent gesehen. Schon damals war demnach eine Eröffnung in diesem Jahr nur noch möglich, wenn der Probebetrieb auf einer Baustelle durchgeführt worden wäre – wie damals vor dem abgesagten BER-Start 2012.

Trotzdem war der Starttermin 2017 erst im Januar abgesagt worden, nachdem der frühere Flughafenchef Karsten Mühlenfeld und der bis letzte Woche vom Berliner Regierenden Michael Müller (SPD) geführte Aufsichtsrat über Monate die Lage beschönigt hatten. Nun erklärte Lütke Daldrup: „Die Veröffentlichung der Dokumente durch die Flughafengesellschaft ist ein erster wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz am BER.“ Seit Montag prüft die Neuruppiner Staatsanwaltschaft eine Anzeige des Flughafens wegen „Geheimnisverrats“ nach der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente. Zum Inhalt hält sich die Behörde bedeckt. 

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