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Beim Einkaufen fällt 2G weg, dafür müssen FFP2-Masken getragen werden.

© Nicolas Armer/dpa

Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch: FFP2-Maskenpflicht in allen Läden

Shoppen ohne 2G, keine Kontaktlisten, Sport im Freien: Brandenburgs Kenia-Kabinett hat die Corona-Verordnung angepasst. Was jetzt wegfällt und was weiter gilt.

Potsdam - Das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Kabinett Brandenburgs hat erstmals im neuen Jahr die Corona-Verordnung im Land verändert. Nach dem Beschluss der Regierung aus SPD, CDU und Grünen treten die neuen Corona-Regeln bereits am heutigen Mittwoch in Kraft, sie gelten bis zum 23. Februar. Vorher tagen erneut die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder. Was hat sich in der Mark verändert und welche Einschränkungen bleiben? Ein Überblick.

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Impfstatus ist für das Einkaufen jetzt egal

Die restriktive 2G-Pflicht im Einzelhandel gegenüber Ungeimpften ist aufgehoben. Auch wer nicht geimpft ist, kann – ab Mittwoch – in allen Geschäften wieder einkaufen, nicht allein in denen für den täglichen Bedarf. Die Kontrollen, ob man geimpft, geboostert oder genesen ist, fallen weg. Aber: Nach den neuen Regeln gilt im Gegenzug für den Handel, wo bisher eine medizinische Maske reichte, eine FFP2-Maskenpflicht – genau wie im öffentlichen Nahverkehr. Die greift nun auch für Lebensmittelgeschäfte, Buchhandel, Tankstellen, Babyfachmärkte, Tierbedarfshandel oder Apotheken, aber auch Sparkassen und Bibliotheken. „Alle Kundinnen und Kunden müssen in Geschäften des Einzelhandels und Großhandels eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen“, so die neue Vorgabe.

3G statt 2G für Sport im Freien

Die coronabedingten Sperrungen von Sportstätten im Volkspark Potsdam wurden aufgehoben.
Die coronabedingten Sperrungen von Sportstätten im Volkspark Potsdam wurden aufgehoben.

© Andreas Klaer

Das Training etwa für Sportvereine in Brandenburg wird zumindest etwas einfacher, bislang waren Ungeimpfte selbst von Trainingseinheiten unter freiem Himmel ausgeschlossen. Ab Mittwoch gilt für Sportanlagen im Freien die 2G-Regelung nicht mehr, sondern stattdessen eine 3G-Regelung. „Zutritt haben vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete“, so die Vorgabe. „Für die Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr.“ Allerdings ist zu beachten: Die 2G-Regeln für Sport in geschlossenen Räumen, also für Sporthallen oder Fitnessstudios, bleiben bestehen. Das heißt, dort müssen Sportler weiterhin einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.

Weiter 2G-Plus in der Gastronomie

In der Gastronomie gilt weiterhin 2G Plus - ein tagesaktueller Test ist Pflicht.
In der Gastronomie gilt weiterhin 2G Plus - ein tagesaktueller Test ist Pflicht.

© Sebastian Gabsch

Im Unterschied zum Handel hält die Kenia–Regierung bei der Gastronomie an den aktuell schärfsten Vorgaben fest, wonach selbst Geimpfte, aber nicht Geboosterte weiter einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen müssen. Woidke begründete das damit, dass es im Unterschied zum Einzelhandel nicht möglich sei eine FFP-Maske „beim Bier, Kaffee oder Eisbeinessen“ in Innenräumen zu tragen. Auf den PNN-Einwand, wonach in Gaststätten aktuell meist gähnende Leere herrscht, antwortete Woidke: „Ich bin davon überzeugt, dass die Regelung richtig ist.“ Er fügte hinzu: „Viele Menschen bleiben auch aus Angst vor Ansteckung zu Hause und gehen abends nicht in die Kneipe, wo sie vielleicht sonst hingehen würden. Das spielt auch eine Rolle.“ Selbst wenn man die Maßnahmen alle aufheben würde, würde es immer noch so sein, dass viele Menschen gerade angesichts der momentanen Verläufe vorsichtig wären, sagte Woidke.

Anwesenheitslisten entfallen

Keine Listen, kein Einchecken mehr über die Luca-App oder Corona-Warn-App: Die obligatorische Anwesenheitsdokumentation entfällt jetzt, weil die Kontakte durch die Gesundheitsämter sowieso nicht mehr nachverfolgt werden können. So ist nun nicht nur in der Gastronomie, sondern auch bei „körpernahen Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetik, Sportanlagen, Innen-Spielplätzen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theatern“ keine Anwesenheitsdokumentation mehr nötig. „Diese Erleichterung gilt auch für Gottesdienste, Veranstaltungen, Hochschulen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge“, so die Regierung. Weiter gilt die Pflicht für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere für Krankenhäuser und Pflegeheime, was mit dem Schutz vulnerabler Gruppen begründet wird.

Berlin zieht erst nächste Woche nach - und lockert bei Großveranstaltungen mehr

Eigentlich sollte nach den Vorabstimmungen beider Regierungen 2G im Einzelhandel in Brandenburg und Berlin gleichzeitig fallen. In Berlin geschieht das nun doch erst nächste Woche, wovon Woidke überrascht wurde. Auch bei Großveranstaltungen, in Berlin für 10 000 Teilnehmer erlaubt, in Brandenburg für 4000, bleiben Unterschiede. Die Regelung sei sicher für die Bundesliga wichtig, sagte Woidke. „Brandenburg ist in dieser Art und Weise nicht davon betroffen.“

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