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Im Rechtsausschuss entspann sich eine Diskussion über Sinn und Unsinn von Gefängnissen.

© dpa

Debatte im Rechtsausschuss: Abgeordnete will Gefängnisse abschaffen

Marlen Block (Linke) sorgte im Rechtsausschuss mit einem kontroversen Vorschlag für Aufregung. Unterdessen bewegt sich Brandenburgs Justiz wieder auf den Normalbetrieb zu.

Potsdam - Marlen Block war Strafverteidigerin, bevor sie in den Landtag einzog. Und sie kämpfte für ihre Mandanten. Das könnte erklären, was die Abgeordnete der Linken am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags forderte: Im Rahmen einer Debatte zum Thema Resozialisierung während der Coronakrise trat sie für nichts weniger als die Abschaffung der Gefängnisse ein. 

„Die Erkenntnis, dass der Strafvollzug schädlich ist, ist seit 100 Jahren bekannt“, sagte Block. Das alleinige Vollzugsziel sei die Resozialisierung. Es bringe den Opfern von Straftaten nichts, wenn Menschen eingesperrt würden. Im Ausschuss sorgte das für Aufsehen. „Wir sind hier im Rechtsausschuss und nicht in einem Kolloquium von Elfenbeinturmüberlegungen, wie man die Welt in eine Gummibärchengasse verwandeln kann“, sagte der Abgeordnete der Freien Wähler, Peter Vida. „Ich bin entsetzt über die Forderung der Abschaffung von Gefängnissen“, sagte auch Danny Eichelbaum (CDU). „Das kann man nur als absurd zurückweisen.“ Aufgabe der Justiz sei es vielmehr, alles dafür zu tun, dass Gefangene auf ein straffreies Leben vorbereitet würden.  

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„Wir haben einen einheitlichen Plan für alle Anstalten“ 

Eigentlich allerdings war das Thema der Debatte im Rechtsausschuss ein Anderes. Block hatte im Ausschuss danach gefragt, wie die Situation in den Gefängnissen in der Corona-Pandemie sei. Mehrfach beklagte sie sich über fehlende Informationen aus dem Justizministerium. „Wenn wir uns als Staat erlauben, Menschen einzusperren, müssen wir als Abgeordnete unsere Kontrollfunktion besonders sorgfältig ausüben.“ Doch Ministerin Susanne Hoffmann (CDU) machte deutlich, dass auch in den Gefängnissen professionell mit der Corona-Pandemie umgegangen werde. „Wir haben einen einheitlichen Plan für alle Anstalten.“ 

Schon zu Anfang der Pandemie habe man Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt, Quarantäne und Isolierstationen eingerichtet. Besuche seien weitgehend ausgesetzt gewesen, würden aber Anfang Juni wieder aufgenommen. Auch Vollzugslockerungen wurden wegen der damit verbundenen Außenkontakte weitgehend ausgesetzt. Begleitete Ausgänge würden aber ab dem 15. Juni wieder zugelassen, auch, weil die begleitenden Justizbeamten auf die Einhaltung von Abstandregeln achten können. „Bei unbegleiteten Ausgängen agieren wir weiter vorsichtig“, sagte Hoffmann. „Wir können nicht sicherstellen, dass sich der Gefangene keinem Infektionsrisiko aussetzt.“ 

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Justiz auf dem Weg in den Normalbetrieb

Und auch in der Justiz bewegt man sich mittlerweile wieder auf den Normalbetrieb zu. „Es war nie so, dass die Justiz nur im Notbetrieb gefahren wurde“, sagte Hoffmann. „Ich kann jetzt aber berichten, dass die Justiz in fast allen Bereichen zu einem regulären Normalbetrieb zurückgekehrt ist.“ Man wolle natürlich auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften das Infektionsrisiko minimieren. Deswegen wurden Gerichtssäle umgestaltet, Plexiglaswände und Desinfektionsmittelspender aufgestellt. 

Zudem werde der Einlass in die Gebäude stärker gesteuert, und es seien Schutzmasken vorgeschrieben. Dienstzimmer würden nur mit einer Person besetzt, dafür wurden auch Schichtdienste eingeführt. Und Angehörige von Risikogruppen und Eltern bekämen Wohnraumarbeit gewährt. „Die Gerichte sind bisher in der Lage, übliche Prozesse durchzuführen“, sagte Hoffmann. Für größere Verhandlungen, etwa einen derzeit in Cottbus stattfindenden Prozess mit fünf Angeklagten, von denen jeder zwei Verteidiger habe, müsse man aber unkonventionelle Lösungen finden: In Cottbus wurde dazu eine Messehalle angemietet.  

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